Freizeitsport Sportanlagen nicht mit Spielplätzen mischen

om, sda

16.6.2022 - 10:55

Kletterwände sollten nur zwei Meter Fallhöhe zulassen. Bei diesem Element im See in Genf ist das allerdings kein Problem. (Archivbild)
Kletterwände sollten nur zwei Meter Fallhöhe zulassen. Bei diesem Element im See in Genf ist das allerdings kein Problem. (Archivbild)
Keystone

Pumptracks, Kletterwände, Skateparks: Derartige öffentliche Sportanlagen boomen. Allerdings sind nicht alle von ihnen sicher. Und wenn sie zu nahe bei Kinderspielplätzen liegen, wird es problematisch, warnt die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU).

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Kinderspielplätze neben Sportanlagen mögen zwar für Erwachsene attraktiv sein, für Kinder können sie aber zur Falle werden, warnt die BFU in einer Mitteilung vom Donnerstag. Kinder unterscheiden nämlich nicht zwischen «ihren» Spielgeräten und den Erwachseneneinrichtungen. Die beiden Domänen sollten also klar abgegrenzt sein.

Für die Sportanlagen selbst gelten bereits Normen und Richtlinien. Allerdings sind gemäss der BFU weitere Massnahmen für eine ausreichende Unfallprävention angezeigt. Kletterwände etwa sollten im Aussenbereich eine maximale Fallhöhe von zwei Metern aufweisen und von einem falldämpfenden Boden umgeben sein. Nach offiziellen Normen darf eine Boulderwand im Freien bis zu vier Meter hoch sein.

Auch bei anderen Sporteinrichtungen rät die BFU zur Vorsicht bei den Fallhöhen. Sprungelemente in öffentlichen Bikeparks sollten nur Stürze aus eineinhalb Metern Höhe erlauben. In Parcours sind unter Beaufsichtigung drei Meter hohe Elemente möglich, ohne Beaufsichtigung nur zwei Meter.