Schweizer Lösung Uber-Schweiz-Chef Aribot will duales Anstellungsmodell einführen

falu, sda

8.10.2022 - 14:30

Uber-Schweiz-Chef Jean-Pascal Aribot hat ein neues Anstellungs-Modell für den Fahrdienst angekündigt: Fahrer sollen entweder über eine Partnerfirma angestellt werden und so auch Sozialleistungen zahlen – oder weiter «unabhängig» fahren.
Uber-Schweiz-Chef Jean-Pascal Aribot hat ein neues Anstellungs-Modell für den Fahrdienst angekündigt: Fahrer sollen entweder über eine Partnerfirma angestellt werden und so auch Sozialleistungen zahlen – oder weiter «unabhängig» fahren.
Archivbild: Keystone

Uber-Schweiz-Chef Jean-Pascal Aribot hat ein neues Anstellungs-Modell für den Fahrdienst angekündigt: Fahrer sollen entweder über eine Partnerfirma angestellt werden und so auch Sozialleistungen zahlen – oder weiter «unabhängig» fahren.

Keystone-SDA, falu, sda

Grund sind die Erfahrungen in Genf. Dort streiten Uber und der Kanton gerade über zu leistende Lohnnachzahlungen. Das nun angekündigte duale Modell sei eine Schweizer Lösung, sagte Aribot in einem am Samstag veröffentlichten Interview mit den «CH Media»-Zeitungen. Die Schweiz sie zwar herausfordernd, aber sie biete die Möglichkeit – auch je nach Kanton – Neues auszuprobieren.

So eruiere Uber zurzeit mit Verkehrsunternehmen, ob ÖV-Tickets in die App des Fahrdienstes integriert werden könnten. Dazu soll bald Uber Share lanciert werden, womit Kundinnen und Kunden eine Strecke mit andere teilen könnten, so Aribot.

Wie Uber am Samstag in einer Medienmitteilung schrieb, haben Uber und Uber Eats in einem ersten Pilotversuch vor Kurzem in Lausanne ein duales Modell eingeführt, bei dem Fahrer und Kuriere selbst frei entscheiden können, die Uber und Uber Eats Apps weiterhin als Selbständige zu nutzen, oder bei einem lokalen Partner-Unternehmen angestellt zu werden.

Kein duales System in Genf

Im Kanton Genf wird jedoch kein duales System eingeführt. Das Bundesgericht hatte Ende Mai entschieden, dass Uber in Genf unter das Gesetz über Taxis und Transportfahrzeuge fällt und deshalb seine Fahrer wie Angestellte und nicht wie Selbstständige behandeln muss. Taxi- und weitere Fahrdienste sind kantonal geregelt. Daher gilt der Bundesgerichtsentscheid nicht automatisch für die ganze Schweiz.

Im Kanton Genf sind Verhandlungen zwischen Uber sowie seinen Fahrerinnen und Fahrern zunächst gescheitert. Letztere lehnten am Dienstagabend bei einer Versammlung den Vorschlag für eine Vereinbarung ab, mit der die Lohnnachzahlungen geregelt werden sollten.

Die Genfer Staatsrätin und Wirtschaftsdirektorin Fabienne Fischer (Grüne) sagte am Mittwoch vor den Medien, sie nehme diesen Entscheid zur Kenntnis. Sie habe Uber vorgeladen, um zu erfahren, wie sich das Unternehmen bezüglich der Zahlungsrückstände konform verhalten wolle.

Fischer sagte weiter, sie warte nun auf einen Vorschlag von Uber zu den Lohnnachzahlungen und werde prüfen, ob dieser rechtskonform sei. Aufgrund der Aussetzung des Berufsverbots hat das Unternehmen bis zum 15. Oktober Zeit, sich rechtskonform zu verhalten. Wie es weiter geht, falls keine Einigung zustande kommt, war zunächst nicht klar.