BankenUBS-Aktionäre äussern viel Kritik zu Managementlöhnen
tp
24.4.2024 - 10:50
Die hohe Entlöhnung von UBS-Chef Sergio Ermotti hat an der Generalversammlung zu viel Kritik von Kleinaktionären geführt. Die Zustimmung zum Vergütungsbericht fiel verhältnismässig schwach aus. (Archivbild)
Keystone
Die hohe Entlöhnung von UBS-Chef Sergio Ermotti hat an der Generalversammlung der Grossbank erwartungsgemäss zu viel Kritik von Kleinaktionärinnen und Kleinaktionären geführt. Die Zustimmung zum Vergütungsbericht fiel verhältnismässig schwach aus.
Keystone-SDA, tp
24.04.2024, 10:50
24.04.2024, 16:05
SDA
Die UBS-Führung zeigte sich indes über Forderungen nach schärferen Kapitalvorschriften besorgt. An der am Mittwoch stattfindenden mehrstündigen Generalversammlung gaben sich zahlreiche Rednerinnen und Redner über den hohen Lohn des Bankchefs befremdet und enttäuscht.
«Die Lohn- und Boni-Exzesse gehen munter weiter», beklagte sich etwa ein Kleinaktionär. Dass der UBS-Chef für seine neunmonatige Amtszeit im Jahr 2023 insgesamt Vergütungen von 14,4 Millionen Franken erhält, hatte in den vergangenen Wochen bereits in der Politik zu viel Kritik geführt.
Der Vertreter der Aktionärsvereinigung Ethos verwies ausserdem auf eine Anpassung der Messgrössen für die Erreichung der Boni-Ziele: Laut Medienberichten der vergangenen Wochen könnte die Gesamtvergütung 2023 von CEO Ermotti damit unter Umständen gar auf bis zu 20,5 Millionen Franken ansteigen. Die UBS müsse künftig klar kommunizieren, wie hoch die Boni für Geschäftsleitung ausfallen würden, forderte der Ethos-Vertreter.
Schwierige Aufgabe
UBS-Verwaltungsratspräsident Colm Kelleher verteidigte die Entlöhnung seines CEO dagegen: Der Verwaltungsrat anerkenne damit dessen «hervorragende Leistung», sagte er mit Verweis auf die Fortschritte bei der Integration der im vergangenen Jahr übernommenen Credit Suisse. «Sergio Ermotti hat die wohl schwierigste Aufgabe in der Finanzbranche weltweit», sagte der Präsident.
Der Anteil an Ja-Stimmen zu den Vergütungstraktanden blieb dennoch unter den Werten der meisten übrigen Traktanden an der Generalversammlung. So wurde der Vergütungsbericht 2023 in einer Konsultativabstimmung mit einer Zustimmung von 83,5 Prozent der Aktienstimmen gutgeheissen.
Mit knapp unter 90 Prozent der Stimmen genehmigt wurden die variable Vergütung der Konzernleitung 2023 ebenso wie die Vergütung 2024 und ein rückwirkender Zusatzbetrag für den Verwaltungsrat.
Zahlreiche Umweltaktivisten
Zahlreiche Aktionäre und Aktivisten nutzten die Gelegenheit auch für Voten zur Klima- und Nachhaltigkeitspolitik der Bank. Zwar habe sich die UBS zu einem Netto-Null-Ziel verpflichtet, sie unterstütze aber gleichzeitig Unternehmen, deren Geschäftsmodelle nicht mit diesen Zielen vereinbar sei, kritisierte etwa ein Greenpeace-Vertreter.
Zwei aus den Philippinen angereiste Aktivisten nutzten die Bühne, um auf die Umweltprobleme in ihrer Heimat aufmerksam zu machen.
Der Nachhaltigkeitsbericht wurde in einer Konsultativabstimmung mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 93,4 Prozent klar gutgeheissen. Verwaltungsratspräsident Kelleher verwies in seinen Voten auf die seines Erachtens ambitionierten Nachhaltigkeitsziele der Bank.
UBS-Führung gegen Kapitalanforderungen
In ihren Eingangsvoten setzten sich sowohl UBS-Präsident Kelleher wie auch CEO Ermotti derweil gegen Forderungen nach zusätzlichen Kapitalanforderungen für die einzig verbliebene Schweizer Grossbank zur Wehr. Die UBS unterstütze viele der Empfehlungen von Aufsichtsbehörden und Fachgremien, darunter auch jene im jüngsten Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität, sagte Kelleher. «Zusätzliches Kapital ist das falsche Mittel», betonte er aber.
UBS-CEO Ermotti kritisierte zudem das Argument, die UBS verfüge über eine implizite Staatsgarantie: Das sei «faktisch unzutreffend». Er verwies dabei auf das verlustabsorbierende Kapital von insgesamt rund 200 Milliarden Dollar, das die UBS halte. «Die Risiken von UBS werden von den Aktionärinnen und Aktionären getragen, und von den Inhabern der AT1-Instrumente und verlustabsorbierenden TLAC-Anleihen – nicht vom Steuerzahler.»
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