Einzahlungsschein über 100'000 Franken UBS fordert von CS-Managern Boni zurück

smi

26.5.2024

Die UBS hat ehemalige CS-Manager aufgefordert, ihre kurz vor der Fusion erhaltenen Boni zurückzuzahlen.
Die UBS hat ehemalige CS-Manager aufgefordert, ihre kurz vor der Fusion erhaltenen Boni zurückzuzahlen.
Keystone (Archivbild)

Die UBS macht Ernst und fordert ehemalige CS-Manager auf, ihre kurz vor dem Untergang jener Bank erhaltenen Boni zurückzuzahlen. Ein Angestellter hat einen Einzahlungsschein über 100'000 Franken erhalten.

smi

26.5.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Die UBS fordert ehemalige CS-Banker auf, ihre kurz vor dem Untergang der Credit Suisse erhaltenen Boni zurückzuzahlen.
  • Ihre Forderung setzt die UBS – zumindest in der Schweiz – wenn nötig gerichtlich durch.
  • Seit einiger Zeit erhalten ehemalige CS-Banker Einzahlungsscheine in beeindruckender Höhe. In einem bekannt gewordenen Beispiel sind es 100'000 Franken.

Bis kurz vor ihrem Untergang zahlte die Credit Suisse Boni aus. Dies, um Kadermitglieder an das Unternehmen zu binden. «Upfront Cash Awards» hiessen die eigens dafür entwickelten variablen Vergütungen, schreibt der «Blick». 1,2 Milliarden Franken gingen so an CS-Mitarbeitende.

Trotzdem verliessen in jener letzten Phase 15 Prozent der Mitarbeitenden der CS das sinkende Schiff. 651 Millionen Franken will die neue Eigentümerin der CS nun von jenen zurück, die geblieben sind und den Bonus eingestrichen haben.

So hat ein ehemaliger Vermögensverwalter der Credit Suisse eine Aufforderung erhalten, den erhaltenen Bonus zurückzuzahlen, wie es in dem Bericht heisst. Dem Brief sei ein Einzahlungsschein über 100'000 Franken beigelegen.

Gericht bestätigt: CS-Manager müssen Boni zurückzahlen

Weil er den Betrag nicht überwies, hat die UBS die Summe gerichtlich eingeklagt und vom Gericht recht bekommen. Laut «Blick» gibt es weitere solche Fälle, die aber gerichtlich noch nicht abgeschlossen seien. Das Bundesgericht habe sich noch nicht damit befasst, was bedeutet, dass noch niemand seinen Fall bis in die höchste Instanz weitergezogen hat. 

Angeblich sei es eher unüblich, dass frühere CS-Angestellte ihre Boni aus der eigenen Kasse zurückzahlen. Meist übernehme der neue Arbeitgeber die Angelegenheit. 

Kaum Hoffnung darf sich die UBS zudem bei ehemaligen CS-Kaderleuten machen, die in einem anderen Land leben.