Beihilfe zur Steuerhinterziehung UBS in Frankreich mit 3,7 Milliarden Euro gebüsst

SDA/tjb

20.2.2019

Das Lachen dürfte ihm nun vergangen sein: Roul Weil, einstiger Chef der UBS-Vermögensverwaltung, beim Prozess im Oktober 2018.
Das Lachen dürfte ihm nun vergangen sein: Roul Weil, einstiger Chef der UBS-Vermögensverwaltung, beim Prozess im Oktober 2018.
Bild: Keystone/Epa/Christophe Petit Tesson

Die UBS muss in Frankreich eine Strafe in Milliardenhöhe bezahlen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Grossbank Kunden bei der Steuerhinterziehung geholfen hat.

Im Prozess am Pariser Strafgerichtshof gegen die UBS, in dem es im Kern um den Vorwurf von Geldwäscherei und Beihilfe zur Steuerhinterziehung geht, haben die Richter ihr Urteil verkündet. Die grösste Schweizer Bank wurde dabei schuldig gesprochen und muss eine rekordhohe Busse von 3,7 Milliarden Euro bezahlen.

Die französische UBS-Tochter wurde für die obigen Vergehen ebenfalls schuldig gesprochen und wurde zu einer Busse von 15 Millionen Euro verurteilt. Das Gericht sprach von einem «aussergewöhnlich schweren» Vergehen der Bank.

Zusätzliche Schadenersatzzahlungen

Ausserdem muss die Bank Schadenersatzzahlungen in Höhe von 800 Millionen Euro an den französischen Staat zahlen. Dieser hatte 1,6 Milliarden gefordert. Der Anwalt der Republik hatte den Aufbau eines ausgeklügelten Betrugs- und Geldwäschereisystems beanstandet. Im Juli 2014 hatte die UBS bereits eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen müssen.

Begonnen hatte der Prozess gegen die UBS am 8. Oktober. Vor dem französischen Strafgericht musste sich die Grossbank gegen die Vorwürfe der Geldwäscherei und unerlaubten Anwerben von Kunden verteidigen. Auf der Anklagebank sassen auch sechs gegenwärtige und ehemalige UBS-Manager.

Die Bank habe französische Kunden dazu angestiftet, Gelder am Fiskus vorbeizuschmuggeln, warf die Staatsanwaltschaft der Bank vor. Zwischen 2004 und 2012 seien in Frankreich Kunden von Bankern aus der Schweiz angeworben worden, was das französische Recht als illegal taxiert. Die Tochter UBS France soll für die Anwerbung reicher Kunden exklusive Anlässe organisiert haben. So wurden die Kunden etwa ans Tennisturnier Roland Garros, Golfturniere oder Konzertabende eingeladen.

Urteil macht UBS-Aktie zu schaffen

Die UBS hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen und will nun Berufung einlegen, wie sie angekündigt hat. In einer früheren Stellungnahme hatte die Bank festgehalten, dass sie «klare und präzise Argumente» vorgebracht habe und der Anklage die Grundlage für diesen Fall fehle.

Die UBS hat gemäss ihrem Geschäftsbericht per Ende 2018 für die Bereiche 'Global Wealth Management' und 'Personal & Corporate Banking' Rückstellungen über 716 Millionen US-Dollar getätigt. Die UBS-Aktie hat stark auf die ersten News zum Urteil reagiert und büsst zur Berichtszeit um 14.20 Uhr 3,4 Prozent ein.

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