Steuerstreit mit Frankreich UBS legt gegen das französische Gerichtsurteil Berufung ein

ra

20.12.2021 - 17:42

Die UBS hat innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Tagen Berufung gegen das Urteil eingereicht, das das französische Berufungsgericht im Steuerstreit mit Frankreich ausgesprochen hat. 
Die UBS hat innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Tagen Berufung gegen das Urteil eingereicht, das das französische Berufungsgericht im Steuerstreit mit Frankreich ausgesprochen hat. 
Symbolbild: Keystone

Die Grossbank UBS zieht das Gerichtsurteil im Steuerstreit mit Frankreich weiter. Sie hat beim französischen Kassationsgerichtshof Berufung gegen die vor einer Woche ergangene Entscheidung des Berufungsgerichts eingelegt, teilte die Bank am Montagabend mit.

Keystone-SDA, ra

Die UBS war am vergangenen Montag auch in zweiter Instanz vom Berufungsgericht wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche schuldig gesprochen worden. Der «Cour d'appel» in Paris verlangt eine Zahlung von insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Darin enthalten ist eine Busse in der Höhe von 3,75 Millionen, die Einziehung von einer Milliarde und eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen Euro.

Die Berufung wurde innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Tagen eingereicht, erklärte die UBS nun. Der Schritt geschehe, um die Rechte der UBS AG zu wahren. Der Schritt erlaube es der Bank zudem, das Urteil des Berufungsgerichts genau zu analysieren, um «im besten Interesse der Stakeholder» das weitere Vorgehen festzulegen.

Die UBS war in der «ersten Runde» noch zu einer deutlich höheren Strafe verdonnert worden. Das Pariser Strafgericht hatte die Bank im Februar 2019 zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt.