Banken Weiterer Abgang im Raiffeisen-VR

SDA

25.4.2018 - 09:55

Der Raiffeisen-Bank verzeichnet mit Franco Taisch einen weiteren Abgang im Verwaltungsrat.
Der Raiffeisen-Bank verzeichnet mit Franco Taisch einen weiteren Abgang im Verwaltungsrat.
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Bei der Raiffeisenbank Schweiz kommt es zu einem weiteren Abgang im Verwaltungsrat. Er stehe nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung, bestätigte Franco Taisch einen Bericht des "Tages-Anzeigers" gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Nach zehnjähriger Tätigkeit als Verwaltungsrat und Mitglied des Prüf- und Risikoausschusses der Raiffeisen Gruppe entschied sich Franco Taisch auf eine letzte Amtsperiode zu verzichten, heisst es in einer Stellungnahme vom Mittwoch.

Taisch wolle sich auf seine unternehmerischen Engagements konzentrieren und daneben weiterhin als Titularprofessor an der Universität Luzern wirken.

Letzten Monat hatte Raiffeisen-Präsident Rüegg-Stürm seinen sofortigen Rücktritt bekannt gegeben. Der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft.

Der Rechtsanwalt Taisch befand sich seit Mitte November im Ausstand und soll nicht mehr an den Verwaltungsratssitzungen teilgenommen haben. Ursache sind Vorgänge an der Universität Luzern, wo Taisch als ordentlicher Professor für Wirtschaftsrecht arbeitete und gleichzeitig als Direktor das Institut für Unternehmensrecht aufgebaut hat. Es gab eine Untersuchung wegen Interessenkonflikten.

Interims-Präsident Pascal Gantenbein gab vor zwei Wochen bekannt, dass Raiffeisen Schweiz die Ära Vincenz konsequent aufarbeiten und die Ergebnisse daraus transparent machen wolle. Mit der internen Untersuchung beauftragt wurde der Schweizer Manager und Wirtschaftsprofessor Bruno Gehrig als unabhängiger Chefermittler. Ihm zur Seite steht ein Team der Zürcher Anwaltskanzlei Homburger.

Am (morgigen) Donnerstag und Freitag trifft sich der Raiffeisen Verwaltungsrat zu einer zweitägigen Klausurtagung, an der über die Nominationen für den Verwaltungsrat zuhanden der Delegiertenversammlung entschieden werden soll.

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