Wirtschaftsspionage Zwei Freisprüche wegen Wirtschaftsspionage

SDA

11.4.2019 - 10:10

Der deutsche Anwalt Eckart Seith auf dem Weg zur Urteilsverkündung vor dem Zürcher Bezirksgericht.
Der deutsche Anwalt Eckart Seith auf dem Weg zur Urteilsverkündung vor dem Zürcher Bezirksgericht.
Source: KEYSTONE/WALTER BIERI

Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag einen von drei Beschuldigten wegen Wirtschaftsspionage schuldig gesprochen. Die beiden anderen verurteilte es wegen Anstiftung zu Vergehen gegen das Bankengesetz.

Alle drei kamen mit bedingten Strafen davon. Die Urteile sind allerdings noch nichts rechtskräftig. Zwei Beschuldigte meldeten gleich im Gerichtssaal Berufung an, der dritte und der Staatsanwalt wollen die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Die Bezirksrichter sprachen einen der drei Deutschen schuldig der Wirtschaftsspionage in einem Fall, der versuchten mehrfachen Nötigung und des mehrfachen Vergehens gegen das Bankengesetz. Sie verurteilten den Juristen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten und einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu 120 Franken, beides bedingt.

Die beiden anderen, ein Anwalt und ein Bankangestellter, wurden vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen. Das Gericht befand sie einzig der Anstiftung zum mehrfachen Vergehen gegen das Bankengesetz schuldig. Sie erhielten bedingte Geldstrafen von je 360 Tagessätzen zu 460 beziehungsweise 360 Franken.

Die Staatsanwaltschaft hatte für alle drei Beschuldigten Verurteilungen wegen Wirtschaftsspionage in zahlreiche Fällen und zahlreicher weiterer Delikte gefordert. Dafür sollten sie mit Freiheitsstrafen von drei Jahren teilbedingt, 3,5 Jahren sowie drei Jahren und zehn Monaten unbedingt bestraft werden.

Cum-Ex-Geschäfte

Bei dem Verfahren ging es um geheime Dokumente der Schweizer Privatbank J Safra Sarasin im Zusammenhang mit den inzwischen illegalen Cum-Ex-Geschäften. Mit diesen wurde dank Steuertricks der deutsche Fiskus um hunderte Millionen Euro geprellt.

Der bei der Bank angestellte Jurist und der Bankangestellte, der früher bei der Privatbank gearbeitet hatte, sorgten dafür, dass diese Dokumente an Rechtsanwalt Eckhart Seith weitergeleitet wurden. Dieser konnte sie dann in einem Prozess zu Gunsten seines Mandanten, des deutschen Drogerie-Königs Erwin Müller, verwenden.

Müller hatte viel Geld verloren, als die Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland verboten wurden und der Fonds, in den er investiert hatte, zusammenbrach. Er beschuldigte die Bank, ihn schlecht beraten zu haben, und verklagte sie erfolgreich zu Entschädigungszahlungen. Das Landgericht Ulm verurteilte die Bank 2017 zu Schadenersatz von 45 Millionen Euro.

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