Steuern 200 Berner Unternehmen machen STAF-Abzüge geltend

zc, sda

23.1.2024 - 09:33

Die Umsetzung der STAF-Massnahmen führt im Kanton Bern zu Mindereinnahmen von 15 Millionen Franken. (Symbolbild)
Die Umsetzung der STAF-Massnahmen führt im Kanton Bern zu Mindereinnahmen von 15 Millionen Franken. (Symbolbild)
Keystone

Die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform (STAF) beschert dem Kanton Bern wie erwartet Mindereinnahmen von rund 15 Millionen Franken. Das gab die kantonale Steuerverwaltung am Dienstag an ihrer jährlichen Medienkonferenz bekannt.

zc, sda

Mit der Unternehmenssteuerreform schaffte der Bund auf internationalen Druck hin gewisse Steuerprivilegien ab. Im Gegenzug erhöhte er den Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer und gab ihnen die Möglichkeit, neue steuerliche Anreize einzuführen. Dazu gehören ein Sonderabzug für Forschung und Entwicklung sowie eine gesonderte Besteuerung von Patentbox-Gewinnen.

Im Steuerjahr 2020 haben genau 200 Unternehmen einen STAF-Abzug geltend gemacht. Darunter sind 32 ehemalige Statusgesellschaften und 168 ordentlich besteuerte Gesellschaften.

Der Patentbox-Abzug wurde nur etwa 15-mal geltend gemacht. Weit verbreiteter war der Abzug für Forschung und Entwicklung.

Insgesamt waren die STAF-Abzüge etwas höher als erwartet. Aber auch die Kantonssteuererträge dieser Gesellschaften liegen für 2020 höher als im Vorjahr. Unter dem Strich bewegten sich die Mindereinnahmen durch die STAF-Massnahmen im Rahmen der 15 Millionen Franken, die der Regierungsrat erwartet hatte.

Im Kanton Bern gibt es insgesamt rund 40'000 juristische Personen. Diese zahlen eine halbe Milliarde Franken Steuern. Die 200 Unternehmen mit STAF-Abzug steuern etwa 80 Millionen Franken bei.

Amtliche Bewertung bleibt Thema

Weitgehend abgeschlossen ist die Neubewertung der Grundstücke im Kanton Bern, wie Steuerverwalter Claudio Fischer weiter bekanntgab. Hängig waren Ende letzten Jahres noch 1700 von insgesamt fast 13'000 Einsprachen.

Allerdings gelte das Motto «Nach dem Spiel ist vor dem Spiel», sagte Fischer. Denn auf Druck des Parlaments hat der Regierungsrat mittlerweile eine Vereinfachung der amtlichen Bewertung aufgegleist.

Die Steuerverwaltung verglich acht Bewertungssysteme aus verschiedenen Kantonen. Nun entwickelt sie die Variante weiter, die auf Landwerten und Gebäudeversicherungswerten basiert. Eine zentrale Vorgabe ist laut Fischer, künftig möglichst automatisierte Neubewertungen in kürzeren Zeitabständen durchführen zu können.