Die Erläuterungen zu kantonalen Abstimmungen, im Volksmund «Abstimmungsbüchlein» genannt, sind im Kanton Bern neu gestaltet worden. Eine klarere Gliederung soll den Stimmberechtigten die Auseinandersetzung mit den Vorlagen erleichtern.
Zudem wurde auch die Verknüpfung mit dem Online-Angebot verbessert, wie die staatspolitische Kommission des Berner Grossen Rates am Mittwoch mitteilte. Das neue «Abstimmungsbüchlein» erhalten die Stimmberechtigten erstmals im Vorfeld des Urnengangs vom 15. Mai.
Schluss mit Austricksen
Mitte Mai stimmen die Bernerinnen und Berner über eine Änderung der Kantonsverfassung ab. Sie hat zum Ziel, dass Volksvorschläge mehr Gewicht erhalten, wie der Regierungsrat am Mittwoch mitteilte.
Im Kanton Bern kann der Grosse Rat bei einer Vorlage dem Volk zwei Varianten zur Abstimmung vorlegen; dies nennt sich Eventualantrag. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können ihrerseits zu gewissen Vorlagen des Kantonsparlaments mit einem Volksvorschlag konkrete Forderungen stellen und eine Volksabstimmung verlangen.
Mit der aktuellen Gesetzgebung können Volksvorschläge jedoch mit einem «Buebetrickli» ausgebremst werden. Entscheidet sich nämlich der Grosse Rat dafür, einen Eventualvorschlag vorzulegen, können zu dem Geschäft keine Volksvorschläge mehr gemacht werden.
Dieses Mittel wurde in den vergangene Jahren mehrmals taktisch eingesetzt. Damit soll nun Schluss sein. Neu soll der Volksvorschlag den Vorrang vor dem Eventualantrag erhalten. Der Grosse Rat empfiehlt den Stimmberechtigten deutlich mit 121 zu 21 Stimmen bei drei Enthaltungen, die Verfassungsänderung anzunehmen.