Justiz Afrikaner zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

SDA

10.1.2020 - 17:16

Sieben Jahre Freiheitsstrafe hat das Regionalgericht gegen einen Mann ausgefällt, der seine Ex-Partnerin mit Hammer und Messer angegriffen hatte.
Sieben Jahre Freiheitsstrafe hat das Regionalgericht gegen einen Mann ausgefällt, der seine Ex-Partnerin mit Hammer und Messer angegriffen hatte.
Source: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Ein Afrikaner ist am Freitag in Bern vom Gericht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte vor fast zehn Jahren seine Ex-Partnerin mit Hammer und Messer angegriffen.

Die Frau trug zwar keine lebensgefährlichen Verletzungen davon, doch die Auswirkungen des Vorfalls auf ihr Leben waren und sind erheblich, wie das Gericht am Freitag zum Schluss kam. Die Frau hatte jahrelang mit Ängsten zu kämpfen und ist noch heute wegen dem Vorgefallenen in psychologischer Behandlung.

Tod in Kauf genommen

Gerichtspräsident Peter Müller wollte dem Täter gesamthaft nicht eine direkte Tötungsabsicht unterstellen, wie er in der Urteilsbegründung ausführte. Doch habe der Mann der Frau, die sich einen Monat zuvor von ihm getrennt hatte, Schmerz und Schaden zufügen wollen.

Dabei habe der Mann aber in Kauf genommen, dass seine Ex-Partnerin bei dem Angriff ums Leben komme. Wer mit einem Hammer auf den Hinterkopf einer Person schlage, mit einem Messer auf ihren Oberkörper einsteche und sie würge, der wisse, dass er damit einen Menschen schwer verletzen oder töten könnte, sagte Müller.

Namentlich bei Messerangriffen besagt gemäss Müller auch ein Bundesgerichtsurteil, dass es keiner besonderen Intelligenz bedarf, um zu wissen, dass Messerstiche in den Oberkörper tödlich sein können.

Das Gericht stellte bei seinen Erwägungen vollumfänglich auf die Aussagen des Opfers ab, die es für glaubhaft und authentisch hielt. An den Aussagen des Täters hatte das Gericht jedoch erhebliche Zweifel. Der Mann sei bei Fragen zum Kerngeschehen «deutlich ausgewichen», wie Müller sagte. Er habe das Geschehen verharmlost und mit Schutzbehauptungen seine Haut zu retten versucht. Echte Reue oder Einsicht in die Tat habe er nicht gezeigt.

Mit seinem Urteil bewegt sich das Regionalgericht Bern-Mittelland in etwa in der Mitte zwischen dem von der Verteidigung geforderten Freispruch und der 13-jährigen Freiheitsstrafe, die der Staatsanwalt verlangt hatte.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft das Urteil weiterzieht, wie Staatsanwalt César Lopez nach der Eröffnung des Urteils zu Medienvertretern sagte. Die Verteidigung machte noch keine Angaben, ob sie das Urteil weiterziehen wird.

Der Afrikaner wurde am Freitag wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung und versuchter qualifizierter Brandstiftung verurteilt. Dem Opfer muss er eine Genugtuung von 30'000 Franken bezahlen.

Häusliche Gewalt

Am 9. November 2010 war es in der Wohnung des Mannes zu wüsten Szenen gekommen. Die Frau, die sich einen Monat zuvor vom Angeklagten getrennt hatte, wollte in dessen Wohnung Post abholen. In der Küche schlug der Afrikaner unvermittelt mit einem Hammer von hinten zweimal auf den Hinterkopf der Frau und verletzte sie.

Nachdem er sie zu Boden geworfen hatte, versuchte der Mann laut Anklage, die Frau mit einem Messer zu stechen. Dabei soll er sie an mehreren Stellen am Oberkörper verletzt haben. Die Frau versuchte zu fliehen, doch vor der verschlossenen Wohnungstüre holte sie der Angreifer ein und würgte sie laut Anklage heftig.

Der Frau gelang schliesslich die Flucht durch ein Fenster. Die Polizei fand sie verletzt im Eingangsbereich des Wohnhauses in Bern-Bethlehem.

Gasflasche aufgedreht

Nach der Flucht der Frau hantierte der Afrikaner mit einer Gasflasche und zündete das ausströmende Gas an. Es kam zu einem Brand in der Wohnung. Mehrere Dutzend Bewohnerinnen und Bewohner wurden aus Sicherheitsgründen aus dem Wohnhaus evakuiert.

Wenig später sprang der mutmassliche Täter vom Balkon seiner Wohnung 15 Meter in die Tiefe, absichtlich neben das von der Feuerwehr bereitgehaltene Sprungtuch. Er wurde schwer verletzt.

Nachdem der Afrikaner aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, floh er postwendend ins Ausland. Erst einige Jahre später wurde er in Frankreich angehalten und in die Schweiz überstellt, wo ihm nun der Prozess gemacht wurde.

Zurück zur Startseite