Im Kanton Bern soll neu die Gesundheits- und Fürsorgedirektion für alle Belange der Asyl- und Flüchtlingssozialhilfe zuständig sein. Der Regierungsrat hat die entsprechende Gesetzesänderung zu Handen des Parlaments verabschiedet.
Bisher war auch die Polizei- und Militärdirektion für gewisse Bereiche verantwortlich. Sie konzentriert sich künftig auf den Vollzug von rechtskräftigen Wegweisungsentscheiden.
Das Kantonsparlament hatte bereits Ende 2016 die Richtung für die entsprechenden Gesetzesänderungen vorgegeben. Mit dem neuen Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG) und einer Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Ausländer- und Asylgesetz (EG AuG und AsylG) wird nun die konkrete gesetzliche Grundlage gelegt.
In der Vernehmlassung wurde die Änderungen im Grundsatz begrüsst. Mit dem SAFG will die Regierung unter anderem auch die Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen neu gestalten. So soll eine Pflicht zum Erwerb von Sprach- und Grundkompetenzen verankert und eine möglichst rasche Integration in den ersten Arbeitsmarkt ins Zentrum gerückt werden.
Die Neuerungen will die Regierung mit fünf regionalen Partnern umsetzen. Ihnen obliegt die operative Gesamtverantwortung in ihrem geografischen Gebiet, und sie sorgen für eine Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Freiwilligen, Gemeinden und Regierungsstatthaltern. Welche Organisationen den Zuschlag erhält, soll im ersten Semester 2019 bekannt werden.
Die vollständige Delegation an die regionalen Partner wurde in der Vernehmlassung verschiedentlich kritisiert. Ebenfalls für Diskussionen sorgte das geplante «Zwei-Phasen-System» bei der Unterbringung. Demnach werden alle neu zugewiesenen Personen in Kollektivunterkünften untergebracht. Nur wenn sie die vereinbarten Integrationsziele erreichen, können sie in eine individuelle Unterkunft wechseln.
Die Regierung hält indessen an diesen beiden Punkten fest, wie sie in ihrer Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Der Regierungsrat verlangt überdies weiterhin, dass die Nettokosten der Sozialhilfe, Integration und Nothilfe dem Lastenausgleich zugeführt werden. Von den Neustrukturierungen erhofft sich der Kanton mittel- und langfristig eine Kostensenkung.
Nothilfe-Bestimmungen aktualisieren
Die Revision des Einführungsgesetzes zum Ausländer- und Asylgesetz aktualisiert die bisherigen Bestimmungen zur Gewährung von Nothilfe für Personen mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid. Personen, deren Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt wurde, haben keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe. Sie erhalten Nothilfe.
Deren Umfang orientiert sich laut Regierungsrat weiterhin am verfassungsrechtlichen Minimum und wird in Form von Sachleistungen ausgerichtet. Für den Vollzug der rechtskräftige Wegweisungen ist die Polizei- und Militärdirektion zuständig.
Die beiden Gesetze sollen in der Sommersession 2019 des bernischen Grossen Rates beraten werden.
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