Coronavirus Beerdigungen nur im engsten Kreis – Alle Gottesdienste gestrichen

SDA

17.3.2020 - 11:11

Kirchliche Beerdigungen sind vom Veranstaltungsverbot ausgenommen, doch ist nur der engste Familienkreis zugelassen. Darauf machen die Reformierten Kirchen der Kantone Bern, Jura und Solothurn am Dienstag auf ihrer Website aufmerksam.

Höchstens 10 bis 20 Menschen sollen einer Abdankung beiwohnen, heisst es in einem Leitfaden an die Kirchgemeinden. Später könne dann eine Gedenkfeier im grösseren Rahmen durchgeführt werden. Im Fall einer Kremierung sei zu prüfen, ob die Abdankung verschoben werden könne.

Generell soll darauf geachtet werden, dass die Trauergemeinde genug Platz hat. Nach Möglichkeit soll die Abdankung daher ausschliesslich auf dem Friedhof durchgeführt werden.

Öffentliche Gottesdienste sind bekanntlich landesweit untersagt. Die Kirchen bemühen sich um Alternativen wie Streaming und Radioübertragungen.

Bereits klar ist auch, dass es keine Karfreitags- und Ostergottesdienste im gewohnten Rahmen geben wird. Ostern 2020 werde «anders» sein, schreiben die Reformierten Kirchen BE JU SO. Denkbar sei etwa, in der Nähe zur Kirche ein Osterfeuer zu haben. Die Kirchenmitglieder könnten zu Hause ebenfalls Kerzen entzünden.

Noch offen sind Fragen rund um die Konfirmationen. Die Lage müsse bis um Pfingsten laufend evaluiert werden, heisst es. Konfirmationslager könnten bis auf weiteres nicht stattfinden.

Seelsorge übers Telefon

Auch das Bistum Basel rief am Dienstag in Erinnerung, dass bis am 19. April keine öffentlichen Gottesdienste und kirchlichen Veranstaltungen durchgeführt werden können. Die Kirchen bleiben aber offen.

Die kirchlichen Sozialdienste wollen zudem Risikogruppen verstärkt helfen. Die Seelsorge soll über Telefon, E-Mail und Social Media sichergestellt werden. Zum Bistum Basel gehören die Kantone BE, BS, BL, JU, AG, TG, SH, ZG, LU und SO.

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