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Extremismus Bern regelt Finanzhilfen zum Schutz von Minderheiten vor Gewalt
Der Kanton Bern hat in einer Verordnung die finanzielle Hilfe zum Schutz von Minderheiten vor Gewalt und Extremismus geregelt. Mit dem Geld können Schutzmassnahmen baulicher, technischer oder organisatorischer Art unterstützt werden.
Namentlich jüdische Personen und Einrichtungen seien einer erhöhten Bedrohung durch terroristische und gewaltextremistische Aktionen ausgesetzt, schreibt die bernische Sicherheitsdirektion in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Der Bund hat darum im vergangenen Jahr die rechtliche Grundlage für Finanzierungshilfen geschaffen. Mit den Mitteln können beispielsweise Einrichtungen wie Synagogen mit baulichen oder anderen Massnahmen besser geschützt werden.
Nun zieht der Kanton Bern nach und regelt in einer Verordnung die Gewährung von Finanzhilfen auf kantonaler Ebene. Die Kantonsbeteiligung ist an die Gewährung eines Bundesbeitrags geknüpft.
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