Grosser Rat BEBerner Gesetz für preisgünstige Wohnungen feiert kein Comeback
zc, sda
30.11.2023 - 14:20
Im Kanton Bern wird das Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebots (PMG) nicht wiederbelebt. Das hat der Grosse Rat am Donnerstag entschieden.
zc, sda
30.11.2023, 14:20
SDA
Mit 81 zu 66 Stimmen lehnte er eine Motion der Berner SP-Grossrätin und kantonalen Mieterverbandspräsidentin Edith Siegenthaler ab. Das Gesetz war 2011 befristet für drei Jahre in Kraft gesetzt worden, um das Angebot an preisgünstigen Mietwohnungen zu fördern.
Beiträge gab es etwa für Standortevaluationen, Machbarkeitsstudien und Konzeptarbeiten. Das Geld floss also in einem frühen Projektstadium, wenn oftmals andere Geldquellen fehlen. Insgesamt 52 Projekte wurden mit 1,4 Millionen Franken unterstützt.
Für eine Reaktivierung des Gesetzes warben SP, Grüne und EVP. Das Gesetz sei ein effizientes Instrument, um den Herausforderungen im Wohnungsmarkt zu begegnen. Mit wenig Geld könne man viel erreichen.
Anders sah es die Mitte-Rechts-Mehrheit. Die Wiederbelebung des PMG sei «nicht zielführend und finanzpolitisch nicht verantwortbar», sagte Martin Lerch (SVP/Langenthal). Die Situation im Mietwohnungsbereich sei in der Tat schwierig, doch gebe es regional grosse Unterschiede. Diesem Umstand sei Rechnung zu tragen.
Viele Städte hätten bereits Programme zur Förderung des Wohnungsbaus aufgegleist. Ein sinnvoller Schritt für den Kanton wären optimierte Bau- und Zonenvorschriften. Schliesslich sei es die Aufgabe des Staates, den Markt spielen zu lassen und möglichst gute Rahmenbedingungen schaffen.
Auch Regierung dagegen
Der Regierungsrat konnte sich mit dem Vorstoss ebenfalls nicht anfreunden. Der Bau von preisgünstigen Wohnungen scheitere nicht an den planerischen Vorgaben, sagte Regierungsrat Christoph Ammann (SP), sondern an anderen Faktoren. Dazu gehörten das Zinsniveau, die Teuerung auf Baumaterialien und Unsicherheiten in Zusammenhang mit Investitionsentscheiden.
Die Ratslinke hatte 2014 vergeblich dafür gekämpft, das auslaufende Gesetz weiterzuführen. Die Bürgerlichen machten damals geltend, mit dem Gesetz habe man überall dort Geld ausgegeben, wo es gar keine Wohnungsnot gebe. In Thun, Bern und Interlaken habe man keine Projekte unterstützt, dafür in Gemeinden wie Wynigen.
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