Grosser Rat BEBerner Grossratskommission für Kehrtwende bei Asyl-Nothilfe
zc, sda
3.11.2021 - 10:28
Im Kanton Bern sollen abgewiesene Asylsuchende nun doch keine Nothilfe erhalten, wenn sie bei Privaten untergebracht sind. Dieser Meinung ist eine knappe Mehrheit der grossrätlichen Sicherheitskommission.
zc, sda
03.11.2021, 10:28
SDA
Sie empfiehlt eine entsprechende Gesetzesänderung zur Ablehnung, wie sie am Mittwoch mitteilte. Der Grosse Rat entscheidet in der kommenden Wintersession.
Er war es, der die Gesetzesänderung im September 2020 mit einer Motion angestossen hatte. Der Regierungsrat machte sich darauf an die Arbeit und legte eine Änderung des Asylgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Ausländer- und Integrationsgesetzes vor.
Die Mehrheit der Sicherheitskommission lehnt die Vorlage nun ab. Alle Personen mit Anrecht auf Nothilfe könnten diese beziehen, wenn sie in einem der Rückkehrzentren des Kantons wohnten. Das geltende Recht entspreche der Asylstrategie: Wer nach einem negativen Entscheid in der Schweiz bleibe, solle nicht noch belohnt werden.
Eine Minderheit sieht es anders: Es sei eine Realität, dass gewisse Personen nicht in ihre Herkunftsländer zurückreisen könnten. Die private Unterbringung sei eine Ergänzung zu den Rückkehrzentren.
Rund ein Drittel der Kommissionsmitglieder enthielt sich der Stimme, wie es im Communiqué weiter heisst. Ihrer Meinung nach hat der Regierungsrat die Motion zwar umgesetzt, den Spielraum aber nicht ausgeschöpft. Die private Unterbringung sollte nicht erschwert, sondern erleichtert werden.
Im September 2020 waren im Kanton Bern rund 120 Asylsuchende mit abgewiesenem Asylgesuch privat untergebracht, wie der kantonale Sicherheitsdirektor Philippe Müller damals im Grossen Rat sagte.
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