JustizBerner Obergericht bestätigt Schuldspruch wegen Wahlbetrugs
hn, sda
16.11.2022 - 17:28
Das Bernische Obergericht hat die zwei Schuldsprüche wegen Wahlbetrugs im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel von Moutier zum Jura bestätigt. Die Betroffenen wurden zu bedingten Geldstrafen verurteilt.
Keystone-SDA, hn, sda
16.11.2022, 17:28
SDA
Die beiden hatten ihre Schriften 2009 ins bernjurassische Moutier verlegt. 2017 stimmte die Stadt über einen Wechsel vom Kanton Bern zum Kanton Jura ab. Die beiden Angeklagten beteiligten sich an der Abstimmung.
Dies hätten sie nicht tun dürfen, kam ein erstinstanzliches Gericht zum Schluss, denn die beiden hätten ihren Lebensmittelpunkt zu diesem Zeitpunkt nicht in Moutier gehabt, sondern in einer anderen Gemeinde. Ausserdem hätten die Angeklagten gewusst oder zumindest wissen müssen, dass ihre Teilnahme an der Abstimmung nicht rechtens war.
Das Obergericht stützte nun in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Vorinstanz. Es verurteilte die beiden zu bedingten Geldstrafen von 30 Tagen zu 130 respektive 30 Franken.
Die Abstimmung über den Kantonswechsel von Moutier im Jahr 2017 musste wegen Unregelmässigkeiten wiederholt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt 16 Verfahren wegen Wahlbetrugs eröffnet.
Sechs Verfahren wurden eingestellt, insbesondere weil die Angeklagten nachweisen konnten, dass sie zum Zeitpunkt der Abstimmung ihren Wohnsitz in Moutier hatten. In vier Fällen wurde die Verurteilung von den Angeklagten akzeptiert. In den übrigen sechs Verfahren wurden die Personen angeklagt.
Die Moutier-Abstimmung von 2017 wurde im März 2021 wiederholt. Die Bevölkerung sprach sich für einen Wechsel zum Kanton Jura aus. Der Kantonswechsel wird voraussichtlich 2026 stattfinden. Auf den Transfer von Moutier zum Kanton Jura haben die Wahlbetrugsverfahren keinen Einfluss mehr.
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