Grosser Rat BEBerner Parlament will mehr Mitsprache in Krisenzeiten
razw, sda
6.6.2023 - 09:35
Mit einer Verfassungsänderung soll der Grosse Rat sowie der Souverän in Krisen mehr Mitsprache erhalten. Zu dieser Änderung soll es kommen, da die Berner Regierung während der Corona-Pandemie teilweise ohne Anhörung des Parlaments regierte.
6.6.2023 - 09:35
SDA
Einstimmig stimmte der Berner Grosse Rat am Dienstag mit 140 Ja in erster Lesung für eine entsprechende Änderung der Kantonsverfassung. So sollen dringliche Gesetze der Regierung durch das Parlament und dem Volk breit abgestützt werden.
In der Eintrittsdebatte wurde klar, dass sowohl die Fraktionen als auch der Regierungsrat die Änderung der Verfassung unterstützen. Die Sprecherinnen und Sprecher der verschiedenen Parteien betonten, dass die Verfassungsänderung sich nicht gegen die Regierung richte, sondern die Arbeit der Exekutive in Krisenzeiten legitimieren soll.
Die Corona-Situation habe aufgezeigt, dass institutionelle Anpassungen nötig seien, sagte Dominique Bühler (Grüne/Köniz) Mitglied des Büro des Grossen Rates. Die Behörden – Regierungsrat und Grosser Rat – seien zwar in der Krise handlungsfähig geblieben, aber es seien Optimierungen nötig.
Dringliche Gesetze
Mit der Verfassungsänderung und dem neuen Instrument der dringlichen Gesetzgebung sollen neue Gesetze sofort in Kraft gesetzt werden können. Dafür bräuchte es die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Ratsmitglieder, das sind 107 Stimmen von 160.
Da bei einer dringlichen Gesetzgebung vorderhand kein Referendum möglich wäre, müsste das Gesetz innerhalb von sechs Monaten der Stimmbevölkerung vorgelegt werden. So sei eine sehr rasche und breite demokratische Abstützung möglich. Falls das Volk das dringliche Gesetz ablehnen würde, träte es unmittelbar ausser Kraft.
Für diese Änderungen muss die Verfassung ergänzt werden. Das bedeutet, dass die Stimmbevölkerung des letzte Wort über das neue Instrument der dringlichen Gesetzgebung haben wird.
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