Coronavirus – Bern Berner Regierung begrüsst Lockerungen – 15-Personen-Demos erlaubt

zc, sda

24.2.2021 - 17:22

Der bernische Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg.
Der bernische Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg.
Keystone

Der Berner Regierungsrat begrüsst den ersten Lockerungsschritt bei den Corona-Massnahmen. Bei der Gastronomie hätte er sich ein mutigeres Vorgehen des Bundesrats gewünscht.

Das machte er in einem Communiqué vom Mittwoch deutlich. Die sinkenden Fallzahlen hätten seiner Meinung nach eine Öffnung der Aussenterrassen gerechtfertigt.

Nun erwartet der Regierungsrat, dass die Vorgaben in der Gastronomie schweizweit angewendet würden, wie er schreibt. Manche Kantone tolerieren zurzeit Take-Aways mit Sitzgelegenheiten im Freien.

«Familien in Isolation»

Weiter hätte sich der Regierungsrat gewünscht, dass die Höchstzahl für private Treffen auf zehn Personen erhöht würde. Derzeit befänden sich Familien mit drei oder mehr Kindern faktisch in Isolation, weil sie niemanden treffen dürften.

Erfreulich sind für den Regierungsrat hingegen die Öffnung der Läden und Museen sowie die Erleichterungen im Sportbereich. Positiv sei auch, dass der Bundesrat den Zeitplan enger etappiert habe und schon nach drei Wochen weitere Öffnungsschritte beschliessen könnte.

Verordnung angepasst

Aufgrund der Bundesratsbeschlüsse nahm die Berner Regierung mehrere Anpassungen der kantonalen Covid-Verordnung vor. So sind ab 1. März bis zu 15 Personen an Demonstrationen zulässig statt bloss 5 wie heute.

Der Regierungsrat reagiert damit auf den Beschluss des Bundesrats, die Obergrenze für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu erhöhen. Die Vereinheitlichung soll der Berner Kantonspolizei die Arbeit erleichtern. Über die Verlängerung der kantonalen Covid-Bestimmungen im Strafvollzug und in der Bildung will der Regierungsrat noch diese Woche entscheiden.

Hilfe für abgewanderte Firmen

Wie letzte Woche angekündigt, hat der Regierungsrat zudem Anpassungen bei der Härtefallverordnung beschlossen. Ab diesem Donnerstag können im Kanton Bern auch jene Unternehmen Härtefall-Unterstützung beantragen, die zwischen dem 1. Oktober und der Einreichung des Gesuchs in einen anderen Kanton abgewandert sind.

Zwar sei es standortpolitisch nicht zielführend, abgewanderte Unternehmen zu unterstützen, räumt der Regierungsrat ein. Doch er schliesse hier auf Wunsch des Bundes eine Lücke in der kantonalen Härtefallverordnung.

Weiter wird die Regierung bei jenen Unternehmen, die über den 28. Februar hinaus geschlossen bleiben müssen, die zusätzliche Tage des Monats März in die finanzielle Kompensation einrechnen.

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