Beschaffungswesen Berner Regierung bei Beschaffungsregeln im Clinch mit Kommission

zc, sda

18.2.2021 - 10:29

Wer soll Beschwerden prüfen, wenn die Berner Kantonsverwaltung beispielsweise Bildschirme beschaffen will? Regierung und Grossratskommission sind sich uneins. (Archivbild)
Wer soll Beschwerden prüfen, wenn die Berner Kantonsverwaltung beispielsweise Bildschirme beschaffen will? Regierung und Grossratskommission sind sich uneins. (Archivbild)
Keystone

Der Berner Regierungsrat beharrt beim neuen nationalen Beschaffungsrecht auf einem einstufigen Beschwerdeverfahren. Das teilte er am Donnerstag mit. Er stellt sich damit gegen die Finanzkommission, die ein zweistufiges Verfahren fordert.

Das letzte Wort hat der Grosse Rat. Er entscheidet voraussichtlich in der Frühlingssession über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungsrecht (IVöB).

Regierung und Finanzkommission stehen grundsätzlich hinter der Vereinbarung. Die Finanzkommission möchte aber einen Vorbehalt anbringen, wie sie Anfang Februar mitgeteilt hatte.

Sie findet es falsch, dass bei Beschwerden gegen Submissionsentscheide sofort die kantonalen Verwaltungsgerichte zum Zug kommen sollen. Die Kommission möchte, dass weiterhin zuerst die Direktionen der Kantonsverwaltung und die Regierungsstatthalterämter entscheiden.

Anders sieht es der Regierungsrat. Er beruft sich auf das Gutachten eines Verwaltungsrechtlers, wonach der Vorbehalt rechtlich gar nicht möglich ist. So würde der Beitritt des Kantons zur Vereinbarung gefährdet. Die geplante nationale Vereinheitlichung sei für die Wirtschaft wichtig, denn sie sei auf einheitliche Regeln angewiesen.

Das einstufige Beschwerdeverfahren habe zudem wesentliche Vorteile, schreibt der Regierungsrat im Communiqué vom Donnerstag. Streitigkeiten über grosse Beschaffungsvorhaben könnten rascher beigelegt werden.

Die Kantone hatten die IVöB im November 2019 überarbeitet. Die Revision vereinheitlicht die Vorschriften im kantonalen Beschaffungsrecht weitgehend und bringt die angestrebte Harmonisierung mit dem ebenfalls revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB).

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