MedienBerner Regierung bremst wegen klammer Finanzen bei Medienförderung
sr, sda
22.11.2021 - 11:55
Die Berner Kantonsregierung hat das neue Berner Informations- und Medienfördergesetz zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Sie verzichtet darauf, diesem Mittel für eine indirekte Medienförderung zu beantragen, und bremst auch bei der direkten Medienförderung im französischen Kantonsgebiet.
sr, sda
22.11.2021, 11:55
22.11.2021, 16:20
SDA
Bisher hiess es seitens der Regierung jeweils, in diesem Gebiet wolle der Kanton Bern die heutige direkte Medienförderung von Radiostationen auf alle Medien ausdehnen. Damit wolle die Regierung die Lokalberichterstattung in diesem geografisch beschränkten Marktgebiet langfristig sichern.
In einer Mitteilung vom Montag schreibt nun die Berner Regierung, «falls die entsprechenden Mittel dereinst zur Verfügung stehen», könne im französischsprachigen Kantonsgebiet eine direkte Medienförderung erfolgen.
Vorsichtig fährt die Kantonsregierung bezüglich indirekter Medienförderung im ganzen Kantonsgebiet weiter: «Im Moment» erlaube die schwierige finanzielle Lage des Kantons Bern keinen indirekten Support, heisst es in der Mitteilung.
Die Kantonsregierung sei der Auffassung, es sei jetzt an der Zeit, dem Kantonsparlament diesen Gesetzesentwurf vorzulegen, sagte dazu auf Anfrage Christoph Auer, Berns Staatsschreiber. Für 2022 habe die Regierung aber keine Beiträge budgetiert. Für 2023 seien Beiträge im Rahmen des Finanzplanungsprozesses zu prüfen.
Informieren allein genügt nicht mehr
Der Kanton Bern informiert heute auf der Grundlage des Informationsgesetzes aus dem Jahr 1993. Nun will die Kantonsregierung dieses Gesetz zu einem Informations- und Medienförderungsgesetz weiterentwickeln. So lautet der neue Name.
Denn die Informations- und Kommunikationstechnologien haben sich gewandelt und auch die Ansprüche haben sich verändert. Die Voraussetzungen für eine stärkere Medienförderung schaffen will der Regierungsrat, weil er wegen der fortschreitenden Konzentrationen auf dem Medienplatz Bern die Medienvielfalt gefährdet sieht.
Als Beispiele für eine indirekte Medienförderung nannte die Regierung bisher jeweils die finanzielle Unterstützung von Nachrichtenagenturen oder Finanzhilfen für digitale Medieninfrastrukturen.
Auch Gelder für Institutionen, die ihrerseits Medien unterstützen, etwa durch vergünstigte Aus- und Weiterbildungsangebote für Journalistinnen und Journalisten, wurden genannt. Die Kantonsregierung hat stets betont, bei der Festlegung konkreter Unterstützungsgelder werde auch die finanzpolitische Lage des Kantons zu berücksichtigen sein.
Im französischsprachigen Kantonsgebiet hat der Kanton Bern bisher Radiostationen direkt gefördert. Nun soll diese direkte Medienförderung auf alle Medien ausgedehnt werden. Sie will im Weiteren die Medienkompetenz und die politische Bildung insbesondere von jungen Menschen stärken.
Zudem dient das Gesetz als formell-gesetzliche Grundlage zur Finanzierung des Politforums Käfigturm. Der bernische Grosse Rat berät es in der Frühlingssession des kommenden Jahres in erster Lesung.
Vernehmlassung ist vorbei
In der Vernehmlassung, welche im Sommer durchgeführt wurde, kam der Gesetzesentwurf bei den bernischen Parteien grundsätzlich gut an. Niemand hatte etwas gegen eine stärkere direkte Medienförderung im französischsprachigen Kantonsgebiet.
Uneinig waren sich die Parteien, wie weit der Kanton Bern im deutschsprachigen Kantonsgebiet gehen solle: Einige Parteien würden eine direkte Medienförderung begrüssen, andere nicht. Die Unterstützung für Nachrichtenagenturen, konkret Keystone-SDA, stellte keine Partei in Frage.
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