Kantonsverwaltung Berner Regierung für besseren Mutterschutz

zc, sda

12.9.2022 - 14:28

Der Berner Regierungsrat plant bessere Arbeitsbedingungen für schwangere Kantonsangestellte.
Der Berner Regierungsrat plant bessere Arbeitsbedingungen für schwangere Kantonsangestellte.
Keystone

Der Berner Regierungsrat ist bereit, den Mutterschutz für die Kantonsangestellten zu verbessern: In der Personalverordnung soll ein dreiwöchiger Mutterschaftsurlaub vor der Geburt verankert werden.

Keystone-SDA, zc, sda

Der Regierungsrat empfiehlt eine Motion von Tanja Bauer (SP) zur Annahme. Unterzeichnet wurde der Vorstoss auch von Mitgliedern der Mitte, der Grünen, der EVP und der AL. Der bereits bestehende Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen soll nicht angetastet werden; er soll vollständig nach der Geburt bezogen werden können.

Motionärin und Regierung weisen darauf hin, dass 70 Prozent der Frauen in den letzten Wochen vor der Geburt krankgeschrieben sind. Nur jede sechste Frau arbeitet bis zur Geburt, wie ein Bericht des Bundesrats aus dem Jahr 2018 zeigt.

Heute können die schwangeren Kantonsangestellten zwei Wochen ihres Mutterschaftsurlaubs vorbeziehen. Der Kanton Bern sei damit auf dem richtigen Weg, schreibt Motionärin Bauer. Doch die Lösung sei unbefriedigend: Zwei Wochen seien zu wenig, zudem werde der Mutterschaftsurlaub nach der Geburt verkürzt.

Aus finanzieller Sicht spiele es für den Kanton keine Rolle, ob Schwangere vor der Geburt krankgeschrieben seien oder ob sie sich in einem vorgeburtlichen Mutterschutz befänden, schreibt die Regierung. Aufgrund der Karenzfrist der Krankentaggeldversicherung von 180 Tagen übernehme der Kanton so oder so die anfallenden Lohnkosten.

Ein vorgeburtlicher Mutterschaftsurlaub würde die Planungssicherheit erhöhen und das Risiko von unvorhergesehenen Absenzen vermindern. Zudem könnte die neue Regelung die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber steigern, schreibt der Regierungsrat in seiner am Montag veröffentlichten Antwort.

Insbesondere bei den Lehrkräften könnte sich der Kanton von der Konkurrenz abheben. Wird die Motion überwiesen, möchte sie die Regierung per 1. Januar 2024 umsetzen.