BernBerner Regierung sieht in Masterplan für Fernwärme keinen Nutzen
hn, sda
6.3.2023 - 15:23
Grossratsmitglieder aus sechs Parteien fordern vom Regierungsrat einen Masterplan für den Ausbau der Fernwärme im Kanton Bern. Der Regierungsrat sieht in einem solchen Plan keinen Nutzen, will jedoch zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten prüfen.
Keystone-SDA, hn, sda
06.03.2023, 15:23
SDA
Die Vorstösserinnen und Vorstösser aus den Reihen von SP, EVP, SVP, FDP, Grüne und GLP sehen im Kanton Bern mit seinen reichen Holzreserven grosses Potenzial für Fernwärme. Dieses Potenzial werde aber noch zu wenig ausgeschöpft. Gründe dafür sind aus ihrer Sicht unter anderem die hohen Vorinvestitionen, mangelndes Knowhow oder rechtliche Hürden.
Hier müsse der Kanton vorangehen und Gemeinden und Unternehmen mit den nötigen Krediten und Garantien unterstützten, die verschiedenen Player zusammenbringen, Informationen zugänglich machen und rechtliche Hürden abbauen.
Die Vorstösserinnen und Vorstösser fordern von der Regierung ambitionierte Ziele und konkrete Angaben, wie viele Liegenschaften in den kommenden Dekaden an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden könnten.
Schleppender Ausbau
Trotz Fördermassnahmen komme der Ausbau der Fernwärme nur langsam voran, räumt der Regierungsrat ein. Er verweist in seiner am Montag publizierten Antwort auf den Vorstoss auf bereits bestehende Fördermassnahmen für Fernwärme.
Die Gemeinden unterstützt der Kanton, indem er sich mit 50 Prozent an den Kosten zur Erarbeitung eines Richtplans beteiligt. Konkrete Projekte werden im Rahmen eines kantonalen Förderprogramms unterstützt. Dafür setzt der Kanton nach eigenen Angaben jährlich über fünf Millionen Franken ein.
Das von den Vorstösserinnen und Vorstössern skizzierte Vorgehen sei auf Stufe Gemeinde sinnvoll. Auf Stufe Kanton bringe es aber keinen Zusatznutzen, ist der Regierungsrat der Ansicht.
Er ist jedoch bereit die Möglichkeiten für eine zusätzliche Unterstützung und entsprechende Instrumente auf kantonaler Ebene zu prüfen und unterstützt aus diesem Grund den Vorstoss in Form eines unverbindlicheren Postulates. Das letzte Wort in der Sache wird der Grosse Rat voraussichtlich in der Sommersession haben.
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