Bern Berner Regierung will Steuerabzug nicht an Benzinpreis koppeln

razw, sda

27.2.2023 - 14:52

Aktuell können steuerpflichtige Pendlerinnen und Pendler im Kanton Bern einen Steuerabzug von maximal 6700 Franken geltend machen. (Symbolbild)
Aktuell können steuerpflichtige Pendlerinnen und Pendler im Kanton Bern einen Steuerabzug von maximal 6700 Franken geltend machen. (Symbolbild)
Keystone

Der Berner Regierungsrat will keine Erhöhung des Steuerabzugs für Fahrkosten auf maximal 10'000 Franken bei den Kantons- und Gemeindesteuern. Eine Motion von zwei Grossräten und einer Grossrätin der SVP verlangt dies aufgrund des Anstiegs des Benzin- und Dieselpreises.

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Aktuell können Pendlerinnen und Pendler, die im Kanton Bern steuerpflichtig sind, einen Abzug für Fahrkosten von bis zu 6700 Franken geltend machen. Mit einer Motion verlangten die drei Bürgerlichen letzten September, dass dieser Abzug auf 10'000 Franken erhöht wird. Mit der Begründung: «Die Benzin- und Dieselpreise sind innert wenigen Monaten um rund die Hälfte angestiegen.»

In ihrer Antwort, welche am Montag publiziert wurde, stellte die Kantonsexekutive fest, dass die geforderte Erhöhung des Fahrkostenabzugs wie der Preisanstieg des Treibstoffs 50 Prozent beträgt. Für die Regierung ist ein solcher Anstieg des Abzugs nicht gerechtfertigt und der Vergleich greift zu kurz.

Die Fahrkosten für Fahrten vom Wohn- und Arbeitsort seien nur zu einem geringen Teil durch die Treibstoffkosten bestimmt, erklärte die Regierung. Deshalb führe eine Erhöhung von 50 Prozent des Treibstoffpreises nicht zu einer Erhöhung im gleichen Umfang der Fahrkosten.

Weiter argumentierte der Regierungsrat mit Berechnungen des Touring Club Schweiz. Dieser geht für das Jahr 2022 von durchschnittlichen Kilometerfahrkosten von 69 Rappen, bei einem Benzinpreis von 1,67 Franken, aus. Bei einem Benzinpreis von 2,15 Franken würden die Kilometerkosten um 3 Rappen auf 72 Rappen pro Kilometerfahrkosten steigen. Diese Erhöhung entspricht vier Prozent, so die Regierung.

Eine Erhöhung des Steuerabzugs für Fahrkosten um vier Prozent, würde zu einem Maximalbetrag von 6968 Franken führen. Der Regierungsrat geht ab dem Steuerjahr 2024 sogar mit einem maximalen Abzug von 7000 Franken aus, dies aufgrund des Ausgleichs der kalten Progression. Ein Ausgleich der kalten Progression bedeutet ein Abgleich der Steuertarife an die Inflation.