Die Berner Regierung empfiehlt dem Stimmvolk, am 10. Februar an der Urne Ja zu sagen zum neuen kantonalen Polizeigesetz. An einer Medienkonferenz in Bern sagte Berns Polizei- und Militärdirektor Philippe Müller, das neue Gesetz biete bessere Möglichkeiten zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität.
Das totalrevidierte Polizeigesetz biete auch einen erhöhten Schutz von besonders verletzlichen Personen im Bereich von Stalking und häuslicher Gewalt, sagte Müller laut einer Mitteilung des Regierungsrats vom Dienstag weiter. Stalking ist, wenn man jemandem unablässig nachstellt und dadurch terrorisiert.
Zudem werde dank dem neuen Erlass die Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und Gemeinden einfacher. Letztlich gehe es um Sicherheit, so Müller, und Sicherheit mache den Kanton Bern attraktiv.
Die Kantonspolizei brauche taugliche, zeitgemässe Grundlagen, damit sie weiterhin angemessen auf die Herausforderungen der 24-Stunden-Gesellschaft reagieren könne.
Basis für verdeckte Fahndung
Die schwere Kriminalität besser bekämpfen kann die Kantonspolizei laut Mitteilung dank dem neuen Gesetz, weil dieses die Rechtsgrundlage für die verdeckte Fahndung in der Vorermittlung schafft. Dank der neuen Rechtsgrundlage werde die Polizei abklären können, ob eine Straftat kurz vor der Ausführung stehe.
So werde die Polizei zum Beispiel im Internet gezielt pädophile Personen überführen können, die wegen ihrer sexuellen Neigung Kontakt zu Kindern und Minderjährigen suchten. Der Rechtsschutz bleibe gewahrt, da das Gesetz verschiedene Voraussetzungen für die polizeiliche Vorermittlung aufführe und die gerichtliche Überprüfung sichergestellt sei.
Beim Schutz vor Stalking und häuslicher Gewalt bringt das neue Gesetz zusätzlich zu den bestehenden Instrumenten der polizeilichen Wegweisung und Fernhaltung ein Kontakt- und Annäherungsverbot. Damit kann eine gewalttätige Person nicht nur vom Wohn- und Arbeitsort seines Opfers ferngehalten werden, sondern ihm kann neu verboten werden, sich dem Opfer zu nähern und mit ihm Kontakt aufzunehmen.
Kostenüberwälzung nur bei Missbrauch
Die Gegner des neuen Polizeigesetzes haben wiederholt kritisiert, dass dieses die Möglichkeit vorsieht, Kosten für aus dem Ruder gelaufene Veranstaltungen den Veranstaltern aufzubürden. Dies gilt etwa für Kundgebungen.
Dazu sagt der Berner Regierungsrat, die neuen Bestimmungen berücksichtigten die rechtsstaatlichen Vorgaben, welche das Bundesgericht in diesem Bereich bereits aufgestellt habe.
"Wer friedliche Veranstaltungen plant, hat keine Kosten zu befürchten", sagte Müller vor den Medien. "Wer aber die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit missbraucht, um Sachbeschädigungen zu begehen und gefährliche Gegenstände zu werfen, soll sich in angemessener Weise an den Kosten beteiligen, die er verursacht hat", so Müller laut Mitteilung.
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