Bern Berner Regierungsrat hält an geplanten Asylunterkünften fest

razw, sda

3.11.2023 - 14:02

Der Kanton Bern sucht Unterkünfte für geflüchtete Personen. (Symbolbild)
Der Kanton Bern sucht Unterkünfte für geflüchtete Personen. (Symbolbild)
Keystone

Der Berner Regierungsrat hat in seiner Antwort auf Petitionen gegen Kollektivunterkünfte in Wolfisberg und in Heiligenschwendi seine Intention bekräftigt, Asylunterkünfte in beiden Ortschaften zu eröffnen. Auf die Forderung, auf die Kollektivunterkunft in Wolfisberg zu verzichten, tritt die Regierung nicht ein. Das teilte am Freitag der Regierungsrat mit.

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Im vergangenen Juli reichte die Gemeinde Niederbipp, zu welcher die Ortschaft Wolfisberg gehört, beim Regierungsrat eine Petition gegen die Errichtung einer Kollektivunterkunft im ehemaligen Hotel Restaurant Alpenblick ein. Aus Sicht des Gemeinderats und der 3089 Unterzeichnenden «sprenge» die geplante Kollektivunterkunft sämtliche Verhältnismässigkeiten.

Wolfisberg zählt 180 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Unterkunft war zu Beginn für 120 Asylsuchende geplant. Aufgrund von Beschwerden kann die Liegenschaft nur noch 60 Personen aufnehmen, wie der Kanton im September kommunizierte. Für eine darüber hinaus gehende Belegung müsste ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden.

Aktuell ist die Unterkunft ungenutzt, wie Gundekar Giebel, Sprecher der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion auf Anfrage sagte. Beim ehemaligen Gasthaus müssten noch «geringfügige» Arbeiten durchgeführt werden. Ab Januar werde die Unterkunft Bezugsbereit sein.

Mietvertrag in Heiligenschwendi noch ausstehend

In Heiligenschwendi plane der Kanton in der Haltenegg eine Unterkunft für rund 200 Asylbewerber zu errichten, ist der Petition der Gemeinde Heiligenschwendi zu entnehmen. Die Petition wurde von 1692 Personen unterschrieben. Sie will die «massive Grossunterkunft» verhindern.

In seiner Antwort weist der Regierungsrat die Gemeinde auf den «ausgetrockneten» Markt für Kollektivunterkünfte hin. Er fügte an, dass derzeit noch offen sei, ob der Vermieter überhaupt gewillt sei, die Liegenschaft für die Nutzung als Kollektivunterkunft zu vermieten. Komme ein Mietvertrag zustande, werde der Kanton dieses Projekt weiterverfolgen.