Bern
Die Stadtberner Stimmberechtigten werden voraussichtlich im kommenden März über die baurechtlichen Grundlagen für ein Tierheim in der Eymatt entscheiden. Der Gemeinderat hat die Überbauungsordnung mit Zonenplanänderung ans Parlament weitergeleitet.
Stimmt der Stadtrat der Vorlage zu, ist der Weg frei für eine Volksabstimmung am 4. März 2018. Das teilte die Stadt Bern am Donnerstag mit.
Das heutige Tierheim in Oberbottigen biete zu wenig Platz und genüge den Anforderungen an einer tiergerechte Haltung nicht mehr, schreibt der Gemeinderat in seiner Botschaft ans Parlament. Für einen Neubau seien zehn Standorte geprüft worden.
Realisieren lasse sich das Tierheim nur auf der Waldlichtung des Bremgartenwalds an der Wohlenstrasse. Dort befinden sich heute ein unterirdischer Erdgasröhrenspeicher mit oberirdischem Infrastrukturbau sowie ein stillgelegtes Forsthaus.
An diesem Standort sei kaum mit Beeinträchtigungen von Natur und Nachbarschaft zu rechnen, schreibt der Gemeinderat. Ein externes Gutachten sei zum Schluss gekommen, dass die Lärmbelastung für die Fauna des Bremgartenwalds und die nächstgelegenen Wohnquartiere unproblematisch sei.
Ein erster Anlauf für das Tierheim in der Eymatt scheiterte 2006 am Widerstand von Bewohnern der Aumatt-Siedlung auf der anderen Seite des Wohlensees. Sie sahen ihre Ruhe durch Hundegebell gefährdet.
Den Bedenken sei Rechnung getragen worden, machte der Gemeinderat vor Jahresfrist geltend, als er die Überbauungsordnung öffentlich auflegte. So seien bauliche und betriebliche Massnahmen am Gebäude geplant wie Lärmschutzwände, Auslaufboxen nur gegen Süden und Auslauf in den Boxen nur am Tag.
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