ParlamentBerner Stadtrats-Vorstoss von 1993 noch immer hängig
zc, sda
6.5.2021 - 20:37
Die Polit-Mühlen mahlen in der Stadt Bern zuweilen sehr langsam. Noch immer ist ein Vorstoss hängig, der 1993 eingereicht und 1995 überwiesen wurde.
Keystone-SDA, zc, sda
06.05.2021, 20:37
06.05.2021, 20:40
SDA
Der Stadtrat gewährte am Donnerstag zum wiederholten Mal eine Fristverlängerung um zwei Jahre. Der Gemeinderat hat somit Zeit bis Ende 2022, die Motion der SP-Fraktion zu erfüllen. Dabei geht es darum, dass bei der Überbauung des Areals Weyermannshaus West ein Wohnanteil von mindestens 50 Prozent erreicht werden muss.
Stadtpräsident Alec von Graffenried (GFL) versicherte, das Geschäft sei gut unterwegs. In den letzten Jahren habe die Stadt ja mit den Grundeigentümerinnen einen Studienauftrag durchgeführt, ein städtebauliches Konzept für das Areal entwickelt und dieses in einen Masterplan überführt.
Was dem Stadtrat besonders gefallen werde: Die Post Immobilien AG und die Burgergemeinde Bern hätten die Absicht, einen Wohnanteil von bis zu 80 Prozent zu realisieren. Die Planungsvorlage werde dem Stadtrat voraussichtlich 2022 zum Beschluss vorgelegt.
So gesehen könnte der Stadtrat den Vorstoss auch einfach abschreiben, befand von Graffenried. Er hüte sich aber davor, dem Parlament eine Praxisänderung ans Herz zu legen. Der Stadtrat müsse selber wissen, was er tue.