Parlament Berner Stadtratsmitglieder sollen sich vertreten lassen können

zc, sda

19.5.2022 - 22:19

Im Berner Stadtparlament soll es künftig eine Stellvertreter-Regelung geben.
Im Berner Stadtparlament soll es künftig eine Stellvertreter-Regelung geben.
Keystone

Die Mitglieder des Berner Stadtrats sollen sich künftig vertreten lassen können, wenn sie über eine bestimmte Zeit nicht an den Parlamentssitzungen teilnehmen können. Der Stadtrat hat am Donnerstag zwei entsprechende Motionen überwiesen.

19.5.2022 - 22:19

Eine Stellvertretungsregelung würde die Vereinbarkeit des Stadtratsmandats mit Familie und Beruf wesentlich erhöhen, befand die Mehrheit des Parlaments. Nun wird eine Änderung der Gemeindeordnung erarbeitet. Das letzte Wort wird dereinst das Volk haben.

Fünf Kantonsparlamente kennen schon heute eine Stellvertreterreglung: Wallis, Neuenburg, Genf, Jura und Graubünden. Im Kanton Bern gibt es bislang eine einzige Gemeinde mit einer entsprechenden Regelung, nämlich Moutier.

Zwei bis vier Monate

Dass sich die Berner Stadtratsmitglieder nicht temporär vertreten lassen können, deckt laut den Motionären eine Schwäche des Milizsystems auf. Die eine Motion, die von allen acht Fraktionen eingereicht und mit 65 zu 4 Stimmen überwiesen wurde, bringt eine Regelung ins Spiel, wie sie in Biel zur Diskussion steht.

Die Mitglieder des Stadtrats sollen sich demnach durch die erste oder zweite Ersatzperson auf der eigenen Wahlliste vertreten lassen können, wenn sie wegen Elternschaft oder aus gesundheitlichen, beruflichen oder privaten Gründen vorübergehend verhindert sind. Die Stellvertretung soll zwei bis vier Monate dauern dürfen.

Die stellvertretende Person soll die gleichen Rechte wie das Ratsmitglied haben. Ausgeschlossen ist aber die Wahl ins Büro des Stadtrats und in eine Kommission des Parlaments.

Grosszügigere zweite Variante

Mit 39 zu 26 Stimmen überwiesen wurde eine weitere Motion, die 2016 von der Freien Fraktion und der GLP eingereicht wurde. Sie schlägt grosszügigere Regelungen vor, was die Gründe der Abwesenheit und deren Dauer betrifft. Zudem sollen grundsätzlich die ersten fünf Ersatzpersonen auf der Wahlliste in Frage kommen.

Grundsätzliche Bedenken in Sachen Stellvertreter-Regelung äusserte Erich Hess (SVP): Seiner Meinung nach würde sie die Repräsentativität und die Beständigkeit des Parlaments schwächen. Milena Daphinoff (Mitte) hielt ihm entgegen, es sei der Demokratie nicht eben zuträglich, wenn der Sitz eines gewählten Parlamentsmitglieds monatelang verwaist bleibe.

zc, sda