Kantonale Abstimmungen Berner Stimmberechtigte entscheiden am 12. März über vier Vorlagen

sr, sda

10.11.2022 - 10:26

Eine Frau beim Abstimmen 2014 in Chur GR. (Archivbild)
Eine Frau beim Abstimmen 2014 in Chur GR. (Archivbild)
Keystone

Die Stimmberechtigten des Kantons Bern werden am 12. März 2023 über vier Vorlagen abstimmen. Das hat die Kantonsregierung entschieden. Es handelt sich um die kleine Justizreform, eine Änderung der Regeln für die Mitgliedschaft im Grossen Rat und um die beiden kantonalen Verkehrsprojekte im Oberaargau und dem Emmental.

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Wie der Berner Regierungsrat am Donnerstag mitteilte, kommen die zwei Referenden zu den Strassenbauprojekten nur vors Volk, wenn genügend gültige Unterschriften gesammelt wurden. Eine Allianz aus Parteien und Umweltorganisationen reichte am Montag 12'349 Unterschriften gegen die Umfahrungsstrasse Aarwangen und 11'008 Unterschriften gegen jene im Raum Oberburg/Hasle bei Burgdorf ein.

Nach Angaben der Grünen Kanton Bern sind diese Unterschriften bereits beglaubigt. Im Kanton Bern müssen 10'000 gültige Unterschriften vorliegen, damit es zu einer Volksabstimmung über ein Grossratsgeschäft kommt. Der Grosse Rat stimmte den Kreditbegehren des Regierungsrats im Juni dieses Jahres zu. Es geht um Ausgaben von total 412 Millionen Franken.

Verfassung nachführen

Bei der kleinen Justizreform geht es darum, die 2011 in Kraft getretene grosse Justizreform auf Verfassungsstufe abzubilden, also die Verfassung nachzuführen. So soll etwa das gemeinsame Verwaltungsorgan von Obergericht, Verwaltungsgericht und Generalstaatsanwaltschaft neu explizit in der Kantonsverfassung erwähnt werden.

Dies unter dem neuen Namen «Justizverwaltungsleitung». Bislang hiess sie Justizleitung. Die kleine Justizreform war im Juni dieses Jahres im Kantonsparlament unbestritten.

Grossen Rat etwas stärker öffnen

Bei der zweiten Verfassungsänderung geht es darum, dass dem Personal der kantonalen Verwaltung künftig in Ausnahmefällen der Einsitz im Grossen Rat erlaubt werden soll. Beispielsweise Sachbearbeiterinnen oder Personen aus dem Sicherheitsbereich sollen künftig Grossratsmitglieder sein können.

Mit 109 zu 26 Stimmen sprach sich das Kantonsparlament im Juni dieses Jahres für diese Änderung aus.