Kantonale Abstimmung BE Berner Stimmberechtigte entscheiden auch übers neue Polizeigesetz

SDA

20.1.2019 - 09:32

Im Berner Kantonsparlament fand das neue Polizeigesetz eine satte Mehrheit. Am 10. Februar wird der Erlass dem Volk vorgelegt - denn Linke und Fahrende haben mit Erfolg das Referendum ergriffen.

Sie befürchten vor allem Nachteile für ausländische Fahrende und für die Veranstalter von Demonstrationen. Ausserdem stören sie sich am sogenannten Schnüffelparagraphen.

Dass die Polizei ohne Anfangsverdacht einen Monat lange in der Privatsphäre von Leuten herumschnüffeln dürfe, gehe zu weit. Für die Befürworter sind verdeckte Vorermittlungen dagegen wichtig, um schwere Straftaten frühzeitig erkennen und verhindern zu können - beispielsweise im Kampf gegen die Pädophilie im Internet.

Umstritten ist auch der Artikel, der die Wegweisung ausländischer Fahrender ermöglichen soll. Aus Sicht von Fahrenden-Organisationen steht er in der jahrhundertealten Tradition der Verfolgung und Ausgrenzung von Jenischen, Sinti und Roma.

Die Befürworter beschwichtigen: Eine Wegweisung sei nur dann möglich, wenn ein Transitplatz zur Verfügung stehe. Generell brauche die Polizei mehr Spielraum, wenn Fahrende ohne Einwilligung der Grundeigentümer auf deren Land Halt machten. Die Polizei müsse dabei weiterhin das Prinzip der Verhältnismässigkeit beachten.

Gegen Demo-Gewalt

Veranstaltern von Kundgebungen sollen sich künftig an den Polizeikosten beteiligen, wenn die Demonstration aus dem Ruder läuft. Linke Parteien mahnen, die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit sei dadurch in Frage gestellt.

Die Kosten können überwälzt werden, wenn die Veranstalter keine Bewilligung eingeholt oder wenn sie grobfahrlässig gegen Auflagen verstossen haben. Doch die Organisatoren könnten gar nicht sicherstellen, dass sich zum Beispiel niemand vermumme, kritisieren die Referendumsführer.

Aus Sicht der Befürworter sind durch die neue Regelung keine Grundrechte in Frage gestellt. Die Vorgaben des Bundesgerichts würden eingehalten. So sei etwa eine Kostenobergrenze festgeschrieben worden.

Unbestritten sind weitere Bestimmungen im totalrevidierten Gesetz, mit denen die Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und Gemeinden verbessert und der administrative Aufwand verringert werden soll.

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