Kantonale Abstimmungen BEBerner Stimmbevölkerung will keine 24-wöchige Elternzeit
razw, sda
18.6.2023 - 13:48
Im Kanton Bern erhalten Eltern bei der Geburt eines Kindes keine zusätzliche Elternzeit von 24 Wochen. Das Stimmvolk lehnte am Sonntag eine Initiative mit diesem Anliegen ab. In einer zweiten Vorlage lockern die Bernerinnen und Berner die Schuldenbremse.
razw, sda
18.06.2023, 13:48
18.06.2023, 15:06
SDA
Die Elternzeitinitiative der SP wurde mit 66,5 Prozent Nein- zu 33,5 Prozent Ja-Stimmen abgelehnt, wie die Berner Staatskanzlei am Sonntag mitteilte. Die Initiative verlangte die Einführung einer bezahlten 24-wöchigen Elternzeit, die zusätzlich zum eidgenössischen Mutter- und Vaterschaftsurlaub hätte bezogen werden können. Jeder Elternteil hätte je sechs Wochen erhalten, die restlichen zwölf Wochen hätten Mutter und Vater frei unter sich aufteilen können.
Die Gegner der Vorlage, die bürgerlichen Parteien sowie Wirtschaftsverbände, überzeugten mit ihren Argumenten eine Mehrheit der Stimmbevölkerung. 211’719 legten ein «Nein» und 106’703 ein «Ja» in die Urne bei einer Stimmbeteiligung von 43,3 Prozent. Auch der Regierungsrat lehnte die Initiative ab.
Das Nein-Lager befürchtete negative finanziellen Folgen, einen Berner Alleingang und eine Verschärfung das Fachkräftemangels. Die bürgerlichen Parteien waren der Meinung, dass wenn eine Elternzeitinitiative umgesetzt werden solle, dann müsse dies auf Bundesebene geschehen.
Mitte-links Parteien sowie Gewerkschaften unterstützten die Initiative. Gemäss ihnen hätte die Initiative die Gleichstellung der Geschlechter gefördert, indem die Betreuungsarbeit besser auf die beiden Eltern hätte aufgeteilt werden können.
Stimmbevölkerung lockert Schuldenbremse
In der zweiten Vorlage stimmte die Berner Stimmbevölkerung mit 68,7 Prozent Ja- (211'824) zu 31,3 Prozent Nein-Stimmen (96'535) einer Lockerung der Schuldenbremse zu. Grundsätzlich dient dieses Instrument dazu, dass der Kanton keine zusätzlichen Schulden bildet und diese abbauen kann. Mit dem Volksentscheid und der Verfassungsänderung darf der Kanton Überschüsse aus den Vorjahren für anstehende Investitionen anrechnen.
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