Grosser Rat BE Bernische GPK verlangt schärferes BLS-Gesetz

zc, sda

9.7.2024 - 07:44

Das BLS-Gesetz ist bereit für die Beratung im Parlament. (Archivbild)
Das BLS-Gesetz ist bereit für die Beratung im Parlament. (Archivbild)
Keystone

Das BLS-Gesetz geht der Geschäftsprüfungskommission des bernischen Grossen Rates noch zu wenig weit. Sie will den Kanton unter anderem verpflichten, seine aktienrechtlichen Möglichkeiten als Mehrheitseigner aktiv auszuschöpfen.

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Das teilte die Kommission am Dienstag mit. Bewährte Instrumente wie eine Eignerstrategie, ein Aufsichtskonzept und Controlling-Gespräche sollten namentlich erwähnt werde. Auch solle sich die Regierung für eine massvolle Entschädigung der BLS-Spitze einsetzen und Vorkehrungen treffen, damit Interessenkonflikte vermieden werden.

Der Regierungsrat hatte das Gesetz über die Beteiligung des Kantons an der BLS AG und an der BLS Netz AG im April vorgelegt. Er kam damit einer Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission nach.

Leitplanken setzen

Aus ihrer Sicht ist der vorliegende Text aber zu allgemein gehalten. Die GPK wünscht sich «klare Leitplanken». Im Zweckartikel müssten die Ziele des Kantons geschärft werden.

Auch sei im Gesetz zu verankern, dass die BLS nur dann in weiteren Aufgabenbereichen tätig sein soll, wenn diese im Zusammenhang mit der Kernaufgabe stehen. Damit soll verhindert werden, dass die Bahn plötzlich Aufgaben übernimmt, die nichts mit dem staatlichen Auftrag zu tun haben.

Die Kommission möchte zudem die Rolle des Grossen Rates als Oberaufsicht festschreiben. In einem zusätzlichen Artikel sollen die Mitwirkungspflichten der BLS gegenüber dem Parlament erwähnt werden. Der Regierungsrat soll zudem in der Pflicht stehen, das Parlament über «Vorkommnisse von besonderer Tragweite» zu orientieren.

Erste Lesung im Herbst

Der Grosse Rat wird das Gesetz in erster Lesung in der Herbstsession beraten. Die Rolle des Kantons bei seinen grossen Beteiligungen ist ein Dauerbrenner der bernischen Politik.

Im März hat das Parlament auf dem Motionsweg verlangt, die Regierung müsse ein generelles Beteiligungsgesetz vorlegen. Der Kanton ist an über 80 Unternehmen und Institutionen als Träger beteiligt. Zu den grössten zählen BKW, Gebäudeversicherung und BLS.