Grosser Rat BE Berns Steuergesetzrevision unter Dach – Mittelweg bei Kinderabzügen

SDA

9.3.2020 - 16:33

Die Steuergesetzrevision 2021 des Kantons Bern ist unter Dach. Mit den Stimmen der Mitte-Rechts-Mehrheit hat sie der Grosse Rat am Montag verabschiedet.

In der zweiten Lesung beschloss der Rat, dass für die familienexterne Kinderbetreuung neu 12'000 Franken abgezogen werden können. Heute sind es 8000 Franken.

Die Regierung wollte noch weiter gehen und den Betrag auf 16'000 Franken festsetzen. Damit verbessere man die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und setze ein wichtiges Zeichen im Hinblick auf den Fachkräftemangel, fanden im Parlament auch BDP, Grüne, Grünliberale und FDP.

Zu ihrer Verblüffung zogen sie den Kürzeren, weil sich die SP dem Lager von SVP, EDU und EVP anschloss. 12'000 Franken seien genug, befand die Ratsmehrheit. Dieser Betrag entspreche den durchschnittlichen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern.

Alles darüber sei ein Geschenk an Besserverdienende, hiess es von Seiten der SP, deren nationale Partei erfolgreich das Referendum gegen den höheren Kinderabzug bei der Bundessteuer ergriffen hat.

Grüne und Grünliberale, aber auch Finanzdirektorin Beatrice Simon (BDP) riefen die SP vergeblich auf, sie möge auch aus gleichstellungspolitischen Gründen für den höheren Betrag stimmen. In der Praxis sei es ja oft so, dass das Teilzeit-Einkommen der Frau durch die hohen Kita-Kosten aufgefressen werde.

Die Ratsmehrheit überzeugte dieses Argument nicht. Mit 83 zu 69 Stimmen sprach sich das Parlament für den tieferen Betrag aus.

Wegzugsklausel

Der Rat befasste sich am Montag auch mit den Steuererleichterungen, die manchen Unternehmen im Rahmen der kantonalen Wirtschaftsförderung gewährt werden.

Mit 76 zu 75 Stimmen beschloss er, eine Wegzugsklausel gesetzlich zu verankern. Steuererleichterungen sollen zurückgefordert werden können, wenn neu angesiedelte Unternehmen nach zu kurzer Frist den Kanton wieder verlassen.

Vergeblich machten eine starke Minderheit und Regierung geltend, dass es die Klausel gar nicht brauche. Schliesslich würden Steuererleichterungen schon heute nur unter Auflagen gewährt, zudem würden die Einhaltung der Abmachungen streng kontrolliert und Gelder im Fall von Missbrauch zurückgefordert.

STAF-Vorlage umsetzen

Im Kern dient die Steuergesetzrevision dazu, die Steuer-AHV-Vorlage (STAF) des Bundes auf kantonaler Ebene umzusetzen. Aus Sicht der bürgerlichen Ratsmehrheit erfolgt diese Umsetzung massvoll; sie trage dazu bei, dass Bern im Steuerwettbewerb den Anschluss an die anderen Kantone nicht völlig verliere.

Ganz anders sieht es die Ratslinke. Der Kanton Bern schiesse weit übers Ziel hinaus, gewähre den Unternehmen die maximale Entlastung, fördere den schädlichen Steuerwettbewerb und ignoriere das Volks-Nein vom November 2018 zu tieferen Unternehmenssteuern. Was das alles koste, stehe in den Sternen.

In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 97 zu 51 Stimmen verabschiedet. Zum «Gesamtpaket» der Regierung gehören auch Steuersenkungen für natürliche und für juristische Personen. Damit wird sich der Grosse Rat im Rahmen der Budget-Beratung vom kommenden November befassen.

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