Die Untersuchungshaft für den Mann, der im Februar 2018 in Frutigen seine Partnerin umgebracht und ihr Haus in Brand gesteckt haben soll, wird um weitere sechs Monate verlängert. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Beschuldigten erneut abgelehnt.
Bereits vor einem Jahr hatte das Bundesgericht den dringenden Tatverdacht gegen den Mann bestätigt und eine Freilassung aus der Untersuchungshaft abgelehnt. Die Leiche der 41-jährigen Frau war im Februar 2018 nach einem Bauernhausbrand in Frutigen in der Brandruine gefunden worden.
Wenige Tage später wurde der Mann in Frankreich festgenommen und einen Monat später an die Schweiz ausgeliefert. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Dem Mann wird vorgeworfen, die Frau getötet und das Haus, in dem sie lebte, in Brand gesetzt zu haben, um seine Tat zu vertuschen. Er bestreitet die Vorwürfe.
Vor Bundesgericht machte der Beschuldigte eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend. Dies, weil sich die Vorinstanz geweigert habe, die Autoren des rechtsmedizinischen Gutachtens sowie des Berichtes des Dezernates für Brände und Explosionen (BEX) der Berner Kantonspolizei zu befragen.
Laut dem Beschuldigten hätten mit simplen Fragestellungen aus seiner Sicht eklatante Widersprüche in den Berichten aufgezeigt werden können. Für die obersten Richter ist diese Rüge unbegründet. Es seien keine Fehler respektive Widersprüche ersichtlich, die man hätte ausräumen oder offenlegen müssen.
Das Bundesgericht wies deshalb auch die jüngste Beschwerde des Mannes gegen eine erneute Verlängerung der Untersuchungshaft ab. (Urteil 1B_32/2020 vom 20.02.2019)
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