Stadtverfassung Bieler Stadtratsmitglieder sollen sich vertreten lassen können

SDA

30.10.2019 - 14:01

Die Mitglieder des Bieler Stadtrats sollen künftig eine Stellvertretung bestimmen dürfen, wenn sie selber während längerer Zeit nicht an den Parlamentssitzungen teilnehmen können. Das schlägt der Gemeinderat vor.

Er baute eine entsprechende Bestimmung in den Entwurf der neuen Stadtordnung ein. Das Geschäft kommt nun ins Parlament, die erste Lesung ist am 20. und 21. November vorgesehen. Die Volksabstimmung über die definitive Fassung der neuen Stadtordnung ist für den 17. Mai 2020 geplant, wie der Gemeinderat am Mittwoch mitteilte.

Die Möglichkeit der Stellvertretung sollen Parlamentsmitglieder erhalten, die wegen Krankheit oder Unfall, Elternschaft, auswärtiger Ausbildung oder Abwesenheit aus zwingenden beruflichen Gründen mindestens drei Monaten ausfallen.

Als Vertretung in Frage kommt die erste und die zweite Ersatzperson auf der eigenen Wahlliste. Die Stellvertretung verfügt über die gleichen Rechte und Pflichten wie das Ratsmitglied.

In der Bevölkerungsbefragung sei die Idee gut angekommen, hält der Gemeinderat fest. So könne eine Schwäche des Milizsystems ausgemerzt und die Vereinbarkeit eines politischen Mandats mit Beruf und Familie verbessert werden. Kritiker hielten dagegen, der Volkswille werde auf diese Art umgangen.

Die 20 Jahre alte Bieler Stadtordnung wurde vollständig neu geschrieben. Sie enthält – wie bereits bekannt – eine Präambel, die durch eine Einwohnerin von Biel verfasst wurde. Neu sind unter anderem auch die Mitwirkungsrechte für Bielerinnen und Bieler unabhängig des Stimmrechts und die Einführung einer Ombudsstelle.

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