Polizeigesetz Bürgerliche wollen Volksabstimmung über Solothurner Polizeigesetz

SDA

17.7.2020 - 10:11

Ein bürgerliches Komitee hat im Kanton Solothurn das Referendum gegen das vom Parlament beschlossene Polizeigesetz ergriffen. Die Bürger werden gemäss Komitee mit dem Gesetz einem kollektiven Generalverdacht unterstellt.

Der Eingriff in die Freiheitsrechte und in die Privatsphäre werde abgelehnt, hält das Komitee «Stopp dem Schnüffelstaat – für eine bürgerfreundliche Polizei» auf dem Unterschriftenbogen fest. Es gehe nicht um Opposition gegen die grundsätzlich gute und wichtige Polizeiarbeit, sondern «um den Kampf gegen die Etablierung eines gefährlichen Überwachungs- und Polizeistaats».

Dem Co-Präsidium des Komitees gehören unter anderem die Kantonsräte Markus Spielmann (FDP) und Rémy Wyssmann (SVP) an. Mitglied des Komitees ist auch SVP-Kantonalpräsident und Nationalrat Christian Imark.

Der Kantonsrat hatte bei der Beratung des Gesetzes im Kantonsrat den FDP-Antrag abgelehnt, die Vorlage an den Regierungsrat zurückzuweisen. Die SVP stützte den Antrag.

Der Kantonsrat hiess das Gesetz letztlich mit mehr als zwei Drittel der Stimmen gut. Damit wurde es nicht automatisch dem Volk zum Entscheid vorgelegt. Die Kritiker wollen das Gesetz in der Referendumsabstimmung zu Fall bringen.

Die Sammelfrist für die 1500 notwendigen Unterschriften für das Referendum dauert bis zum 31. August. Für das geänderte Polizeigesetz setzten sich im Parlament SP, Grüne und CVP/EVP/GLP ein.

Verdeckte Ermittlungen der Polizei

Das Gesetz gibt der Kantonspolizei mehr Möglichkeiten zur Verhinderung von schweren Straftaten. Es geht um verdeckte Vorermittlungen und Fahndung.

Die Instrumente wie Observation, verdeckte Fahndung (auch im Internet) und verdeckte Vorermittlungen sollen im Einzelfall jeweils von strengen Voraussetzungen abhängen. Besondere datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie die Berichterstattungspflicht sollen eine verhältnismässige Umsetzung garantieren, hiess es.

Zur Erfüllung bestimmter Aufgaben soll die Polizei zum Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) und zum Erstellen von Bildaufnahmen ermächtigt werden. Im Kanton soll zudem die automatisierte Fahrzeugfahndung ermöglicht werden.

Die erfassten Kontrollschilder sollen mit polizeilichen Datenbanken abgeglichen werden, wie das Gesetz vorsieht. Für den rechtmässigen Einsatz der automatisierten Fahrzeugfahndung und der allfälligen Verwertung der Bilder als Beweise in einem Strafverfahren verlangt das Bundesgericht eine Gesetzesgrundlage.

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