Die Corona-Krise könnte dafür sorgen, dass der Berner Regierungsrat im Kantonsbudget 2021 doch keine Senkung der Unternehmenssteuern vorsieht. Das zeigt eine am Montag publizierte Antwort der Regierung auf einen parlamentarischen Vorstoss.
Der Regierungsrat strebt bekanntlich tiefere Steueranlagen für juristische und natürliche Personen an. Der Grosse Rat stärkte ihm Anfang März den Rücken und überwies eine Finanzmotion der Finanzkommission.
Im Budget 2021 sei eine Senkung der Steueranlagen für juristische Personen im Umfang von mindestens 40 Millionen Franken vorzusehen. Bei den natürlichen Personen sei im Budget eine Steuersenkung von mindestens 30 Millionen Franken zu berücksichtigen.
Ursula Marti (SP/Bern) ist «aus heutiger Sicht» gegen beide Anliegen, wie sie am Montag auf Anfrage sagte. In ihrer Ende März eingereichten Finanzmotion stellt sie sich lediglich gegen die Senkung der Unternehmenssteuern. Ein solcher Schritt sei nicht verkraftbar. Denn durch die Corona-Krise entstünden wesentliche Zusatzausgaben und Mindereinnahmen.
Tatsächlich werde die Corona-Krise den kantonalen Finanzhaushalt «massiv beeinträchtigen», antwortet der Regierungsrat. Allerdings sei das Ausmass noch nicht abzuschätzen. Erste grobe Erkenntnisse dürften im August vorliegen, wenn die Regierung den Voranschlag verabschiede.
Der Regierungsrat möchte den Vorstoss in der unverbindlichen Form des Postulats entgegennehmen und hält sich ansonsten inhaltlich bedeckt. Das letzte Wort zu den Steueranlagen für juristische und natürliche Personen wird der Grosse Rat haben, wenn er im November den Voranschlag und den Aufgaben-/Finanzplan 2022-2024 beraten wird.
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