Grosser Rat – BE Die Beschlüsse des Berner Kantonsparlaments

sr, sda

14.9.2022 - 15:54

Der bernische Grosse Rat hat am Mittwoch

sr, sda

- das kantonale Steuergesetz in erster Lesung revidiert und dabei bestimmt, dass der maximal zulässige Steuerabzug für die Drittbetreuung von Kindern bis 14 Jahre von heute 12'000 auf 16'000 Franken steigt. Eine zweite Lesung des Gesetzes folgt.

- der Kantonsregierung den Auftrag gegeben, dem Parlament Entscheidgrundlagen für einen allfälligen Abschied von der Mehrheitsbeteiligung des Kantons Bern an der Berner Kantonalbank vorzulegen.