Der bernischer Grosse Rat hat am Donnerstag
-eine Änderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuern in erster Lesung beschlossen. Die Besteuerung wird ökologischer ausgerichtet. Damit geht eine Erhöhung der Autosteuern für schwere und wenig umweltfreundliche Fahrzeuge einher. Rund 40 Mio. Franken fliessen dem Kanton mehr zu. Das Geld soll für eine Steuersenkung bei den natürlichen Personen verwendet werden. Das Geschäft geht in eine zweite Lesung.
- einen Bericht zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Tragen von Bodycams durch die Polizei zur Kenntnis genommen. Der Entscheid fiel mit 141 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die Kantonspolizei soll einen Versuch mit 32 Kameras durchführen. Sie sollen nur punktuell und nicht generell zum Einsatz kommen.
- einen Rahmenkredit für die Übernahme von Solidarbürgschaften einstimmig angenommen. Die Bürgschaften betreffen die vom Bund aufgrund der Covid-Verordnung vom Bund gewährte Darlehen zugunsten des Mannschaftssports.
- Einen Vorstoss mit 110 zu 39 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt, der einen anderen Sitzungsrhythmus des bernischen Grossen Rates verlangte. Es bleibt damit beim bisherigen Sessions-Rhythmus.
- ein Postulat überwiesen, das die Prüfung einer weiteren Digitalisierung der Volksrechte verlangt. Dabei geht es einerseits darum, dass Wahl- und Abstimmungsinformationen, nicht aber die Stimmzettel, den Stimmberechtigten elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Weiter soll auch eine elektronische Unterschriftensammlung geprüft werden. Während der erste Punkt des Vorstosses grosse Zustimmung erfuhr, fielen die Entscheide zur elektronischen Unterschriftensammlung knapp aus.
- einen Vorstoss angenommen und als erledigt abgeschrieben, der mehr Kostentransparenz bei parlamentarischen Vorstössen verlangte. Insbesondere sollte die Regierung in der Beantwortung der Vorstösse finanzielle Folgenabschätzungen machen. Der Rat nahm die drei Punkte des Vorstosses klar an und schrieb sie noch klarer ab.