Gesundheit Drei Berner Ärzte müssen Krankenkassen hohe Beträge zurückzahlen

sr, sda

15.2.2022 - 15:11

Für ihre Leistungen zu hohe Beträge verrechnet: Drei Berner Ärzte müssen Gelder zurückzahlen. (Archivbild aus dem Kanton Zürich)
Für ihre Leistungen zu hohe Beträge verrechnet: Drei Berner Ärzte müssen Gelder zurückzahlen. (Archivbild aus dem Kanton Zürich)
Keystone

Drei Ärzte aus dem Kanton Bern müssen zahlreichen Krankenkassen insgesamt fast 630'000 Franken zurückzahlen. Das hat das Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Bern entschieden.

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Das Gericht gab damit Klagen von Krankenkassen gegen die fraglichen Ärzte grundsätzlich Recht, wie aus den am Dienstag veröffentlichten Urteilen hervorgeht. Der Krankenkassen-Dachverband Santésuisse hatte die Klagen gestützt auf Kostenvergleiche im Namen der Kassen eingereicht.

Allerdings anerkannte das Gericht die Klagen nicht in voller Höhe und eine Klage lehnte es ab. In einem Fall wälzte es einen Teil der Verfahrenskosten auf die Krankenversicherer ab, weil diese Unterlagen nur nach mehrmaliger Ermahnung einreichten.

Das am kantonalen Verwaltungsgericht angesiedelte Schiedsgericht entschied auch, dass mehrere Krankenkassen wegen Differenzen zur Abgeltung von Leistungen gegen ein Berner Spital klagen dürfen. Zuvor war eine Vermittlungsverhandlung gescheitert. Es geht um rund 380'000 Franken.

Und in einem Teilurteil hat das Gericht entschieden, dass ein anderes Berner Spital der Tarifsuisse AG Einsicht geben muss in 55 Rechnungsdossiers. Tarifsuisse ist ein Tochterunternehmen von Santésuisse.

Hinter diesem Streitfall stehen Forderungen der Krankenversicherer in der Höhe von rund 2,6 Millionen Franken, wie aus dem Urteil hervorgeht. Zu dieser Forderung hat das Gericht noch nichts entschieden.

«Wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich»

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) schreibt vor, dass die zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgerechneten Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein müssen. Leistungserbringer haben ihre Tätigkeit auf ein Mass zu beschränken, das für den Behandlungszweck erforderlich ist.

Für Leistungen, die über dieses Mass hinausgehen, können Versicherer die Vergütung verweigern. Und sie können zu Unrecht bezahlte Vergütungen zurückfordern, wie aus den am Dienstag veröffentlichten Urteilen hervorgeht.

Laut Krankenversicherungsgesetz sind Streitigkeiten zwischen Versicherern und Leistungserbringern durch ein Schiedsgericht zu entscheiden. Dieses überprüft die Wirtschaftlichkeit der Leistungen mit einer Methode, auf welche sich Leistungserbringer und Versicherer vertraglich einigten.

Wie aus einem der Urteile gegen die drei Ärzte hervorgeht, akzeptierte dieser Arzt anlässlich einer Einigungsverhandlung mit den klagenden Krankenkassen eine Rückzahlung von einer halben Million Franken für die Jahre 2013 bis 2015.

Die Krankenkassen machten ihm gegenüber aber auch Ansprüche für das Jahr 2017 geltend. Um diese Ansprüche ging es in einem der neuen Urteile. In den zwei anderen Fällen geht es um Forderungen der Jahre 2017 und 2018.

Immer wieder solche Fälle

Immer wieder haben Schweizer Gerichte Ärztinnen und Ärzte wegen zu viel verrechneter Kosten zur Rückzahlung von Geldern verurteilt. So entschied etwa das Bundesgericht im Jahr 2018, ein Berner Chirurg müsse 31 Krankenkassen 400'000 Franken für das Jahr 2014 erstatten.

Das bernische Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten entschied im selben Jahr, ein Bieler Arzt müsse 31 Krankenkassen rund 570'000 Franken zurückzahlen.