Steuern Drittbetreuung als letzte Differenz bei Berner Steuergesetzrevision

SDA

6.2.2020 - 08:24

Bei der bernischen Steuergesetzrevision 2021 gibt es nur noch eine Differenz: In der zweiten Lesung muss der Grosse Rat den maximalen Abzug für die familienexterne Kinderbetreuung festlegen.

Der Regierungsrat beharrt gemäss Communiqué vom Donnerstag darauf, den Betrag auf 16'000 Franken festzusetzen. Für die Finanzkommission sind 12'000 Franken genug.

In der ersten Lesung des Steuergesetzes hatte der Grosse Rat den Abzug auf 16'000 Franken festgelegt. Die Ratsmehrheit war der Meinung, mit dem höheren Beitrag verbessere man die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem setze man ein wichtiges Zeichen im Hinblick auf den Fachkräftemangel.

Im Kern dient die Steuergesetzrevision dazu, die Steuer-AHV-Vorlage (STAF) des Bundes auf kantonaler Ebene umzusetzen. Hier gebe es keine Differenzen mehr zwischen Regierung und Finanzkommission, teilte die Finanzdirektion mit. Der Grosse Rat wird die zweite Lesung der Steuergesetzrevision im März durchführen.

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