Grosser Rat BE Einzige Grossrätin der Alternativen Linken tritt «temporär» zurück

sr, sda

9.2.2022 - 10:41

In diesem Haus sollen Stellvertretungen möglich sein, fordert AL-Grossrätin Christa Ammann - und tritt "temporär" zurück. (Archivbild)
In diesem Haus sollen Stellvertretungen möglich sein, fordert AL-Grossrätin Christa Ammann - und tritt "temporär" zurück. (Archivbild)
Keystone

Die einzige Grossrätin der Alternativen Linken, Christa Ammann, tritt Ende Februar aus dem Berner Kantonsparlament zurück. Ersetzt wird sie von der Berner Stadträtin Tabea Rai. Die Alternative Linke (AL) spricht von einer «Mutterschaftsvertretung» und einem «temporären Rücktritt» Ammans.

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Ammann befinde sich derzeit im Mutterschaftsurlaub, heisst es in einer AL-Mitteilung vom Mittwoch. Damit der AL-Sitz im März nicht verwaist bleibe, vertrete Tabea Rai in dieser Zeit Christa Ammann im Rat. Wahlergebnis und AL-Sitzerhalt im März vorbehalten, werde Ammann im Juni wieder in den Grossen Rat zurückkehren.

Wie Ammann auf Anfrage sagte, schliesst die AL nicht aus, dass im Juni nicht die AL-Kandidatin oder der AL-Kandidat mit den meisten Stimmen in den Grossen Rat einzieht, sondern wieder sie. Das würde nach Ammanns Ansicht keine Missachtung des Wählerwillens bedeuten. Denn stets müssten nach dem Wahltag die gewählten Personen entscheiden, ob sie die Wahl annähmen oder nicht.

Mit Vorstoss Stellvertretungen gefordert

Ammann und andere Grossrätinnen waren im Dezember 2020 im Grossen Rat mit einem Vorstoss für ein Stellvertretungssystem gescheitert. Sie argumentierten, in einigen Kantonen gebe es ein solches System. Es verhindere, dass es bei Absenzen wie etwa wegen Mutterschaft im Rat zu «verzerrten Abstimmungsresultaten» komme und dass die inhaltliche Ratsarbeit leide.

Die Alternative Linke schreibt in ihrer Mitteilung, faktisch würden Parlamentarierinnen während des Mutterschaftsurlaubs «politisch entmündigt». Wenn sie ihre parlamentarischen Aufgaben trotz Mutterschaftsurlaub wahrnähmen, verlören sie den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.

Idee dreimal abgelehnt

Das Büro des bernischen Grossen Rats schrieb 2020, die Einführung einer Stellvertretungsmöglichkeit im Grossen Rat bedingte eine Verfassungsänderung. Zweimal sei diese Idee bereits geprüft und verworfen worden. Nicht Gewählte sollten nicht quasi durch die Hintertüre Einsitz im Grossen Rat nehmen können. Insgesamt sei die Präsenz im bernischen Grossen Rat zufriedenstellend.