Eine Lockerung der Schuldenbremse wegen der Corona-Krise kommt nicht in Frage: Dieser Meinung ist die Finanzkommission des bernischen Grossen Rates. Sie stellt sich damit gegen einen Beschluss, den die Regierung im März per Notrecht erlassen hat.
Die Massnahme sei «weder dringlich noch verhältnismässig», findet die bürgerliche Kommissionsmehrheit gemäss Communiqué vom Freitag. Es ist die einzige Kritik an den insgesamt sechs Notverordnungen der Regierung. Diese habe insgesamt eine «gute und umsichtige Arbeit» geleistet, hält die Finanzkommission (FiKo) fest.
Die Lockerung der Schuldenbremse beschloss der Regierungsrat mit der Notverordnung vom 20. März. Die Ausgaben des Kantons Bern in Zusammenhang mit der Corona-Krise sollen demnach von der Berechnung der Schuldenbremse ausgenommen werden.
Für die FiKo-Mehrheit ist die Verhältnismässigkeit nicht gegeben. Das Einhalten der Schuldenbremse könne auch mit anderen Massnahmen sichergestellt werden. Eine Dringlichkeit sei auch nicht zu erkennen, denn Massnahmen zur Beibehaltung des finanziellen Gleichgewichts könnten im Herbst bei der Budgetberatung immer noch beschlossen werden.
Gegen neue Sparpakete
Für eine kontroverse Debatte in der Juni-Session des Grossen Rates ist gesorgt. Die bürgerliche Kommissionsmehrheit habe den Ernst der Lage noch immer nicht begriffen, kritisierte die SP am Freitag. Ohne Ausserkraftsetzung der Schuldenbremse drohten neue Sparpakete, befürchten auch die Grünen.
Der Regierungsrat erliess nach Ausbruch der Coronavirus-Pandemie insgesamt sechs Notverordnungen. Unbestritten blieben in der vorberatenden Kommission die Notverordnungen zu Gesundheitswesen, Kultur, Kitas, Lotteriewesen und Volksrechten. In der sechsten Notverordnung – eben jener vom 20. März – stiess einzig die Bestimmung zur Schuldenbremse auf Widerstand.
Festgeschrieben ist die Schuldenbremse in der bernischen Kantonsverfassung. Der Voranschlag darf demnach kein Defizit ausweisen.
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