Pharmaindustrie Galenica will Hauptsitz ausbauen – Stadt Bern zont um

SDA

19.9.2019 - 11:40

Der Berner Apotheken- und Gesundheitskonzern Galenica will seinen Hauptsitz um- und ausbauen. Das Gebäude am Berner Untermattweg soll künftig nur noch Büros aufweisen. Produziert wird dort künftig nicht mehr.

Dieser Um- und Ausbau des Gebäudes setzt eine Umzonung der heutigen Industrie- und Gewerbezone voraus, wie die Berner Stadtregierung am Donnerstag mitteilte. Die Umzonung hat der Berner Gemeinderat nun zuhanden des Stadtrats verabschiedet.

Stimmt dieser der Umzonung zu, kommt die Vorlage vors Stadtberner Stimmvolk. Denn es geht um eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung. Voraussichtlich im Februar 2020 entscheiden Berns Stimmberechtigte über die Umzonung.

Verdoppelung der Arbeitsplätze

Die Galenica-Gruppe ist ein börsenkotiertes Unternehmen mit mehr als 6000 Angestellten und einem Jahresumsatz von über drei Milliarden Franken. Seit über 50 Jahren befindet sich der Hauptsitz am Berner Untermattweg 8 im Westen der Stadt. Das Gebäude umfasst heute Büro- und Produktionsarbeitsplätze für rund 480 Angestellte.

Die Galenica-Gruppe will das Gebäude sanieren, baulich erweitern und zum ausschliesslichen Hauptsitz ausbauen. Entstehen soll ein reines Bürogebäude mit fast doppelt so vielen Arbeitsplätzen wie bisher. Die heutigen Produktionsanlagen werden zu diesem Zweck an andere Standorte verlegt.

Bei diesen Produktionsanlagen geht es um solche der CSL Behring, wie es bei Galenica auf Anfrage hiess. CSL Behring ist heute am Untermattweg eingemietet. Am CSL-Standort im Berner Wankdorf sind Bauarbeiten für eine Erweiterung des Werks im Gang.

Nebst Art und Mass der Nutzung regelt die Überbauungsordnung unter anderem die Organisation der Parkplätze und die Aussenraumgestaltung. Sie schreibt vor, die Autoabstellplätze mit wenigen Ausnahmen gebäudeintern anzulegen. Dies ermöglicht, die südlich angrenzende Parzelle anderweitig zu nutzen.

«Vorteile für die Öffentlichkeit»

Um den motorisierten Individualverkehr und dessen Auswirkungen auf das umliegende Quartier möglichst gering zu halten, verpflichtet sich die Grundeigentümerin darüber hinaus zu einem dauerhaften Mobilitätsmanagement. Die Überbauungsordnung sichert zudem die Aussenraumaufwertung, indem sie etwa Baumpflanzungen und möglichst viele unversiegelte Umgebungsflächen vorschreibt. Auch ermöglicht sie die Öffnung des Stadtbaches.

Als Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas sind zudem die Flachdächer zu begrünen, sofern sie nicht als Terrassen oder zur Energiegewinnung genutzt werden. Das Vorhaben habe deshalb Vorteile für die Öffentlichkeit, steht in der Mitteilung des Berner Gemeinderats.

Zurück zur Startseite

SDA