In den Jahren 2007 bis 2013 hat der Kanton Bern den Regionalen Spitalzentren spezifische Unterhaltspauschalen doppelt ausbezahlt. Weil der Fehler beim Kanton liegt, verzichtet der Regierungsrat auf eine Rückforderung von insgesamt 832'000 Franken.
Bei den Geldern handelt es sich um Unterhaltspauschalen, die den sieben Regionalen Spitalzentren zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft für den Fall bewaffneter Konflikte ausbezahlt werden. Diese Anforderung ist seit 2006 Teil der Leistungsverträge.
Aus "heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen" habe das Spitalamt die entsprechenden Unterhaltsbeiträge in den Jahren 2007 bis 2013 direkt an die Spitaleigentümer entrichtet, teilte der Kanton am Donnerstag mit.
Die Spitäler erhielten die Pauschalen jedoch bereits durch die Polizei- und Militärdirektion (POM). Diese leitete die Beiträge in ihrer Rolle als Bindeglied zum Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport an die Betriebe weiter.
Seit 2014 würden die Beiträge ordnungsgemäss nur noch von der POM ausbezahlt. Der Regierungsrat verzichtet nicht nur deshalb auf die Rückforderung, weil die Verantwortung für die Doppelzahlung beim Kanton liegt, sondern auch, weil eine Rückzahlung nach fast zehn Jahren nicht mehr verhältnismässig wäre.
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