JustizGericht spricht Mutter wegen Kindsmisshandlung teilweise frei
SDA/tpfi
22.1.2021 - 17:54
Das Regionalgericht Burgdorf hat am Freitag eine 41-jährige Frau vom Vorwurf freigesprochen, dass sie bei ihrer Tochter absichtlich Erstickungskrämpfe hervorgerufen habe. Hingegen sprach das Gericht die Frau schuldig, dem Kind starke Beruhigungsmittel verabreicht zu haben.
Das Regionalgericht verhängte gegen die Angeklagte deshalb eine Geldstrafe von 315 Tagen zu 80 Franken, ausmachend 25'200 Franken. Zudem ordnete das Gericht für die Frau eine ambulante Psychotherapie an. Dem Töchterchen sprach es eine Genugtuung von 10'000 Franken zu.
Der Mutter war vorgeworfen worden, dass sie ihrem Kind in sieben Fällen absichtlich die Atemwege blockiert habe, bis es zu Erstickungskrämpfen kam. Auch soll sie dem Mädchen hochdosierte Beruhigungsmittel, sogenannte Benzodiazepine, und Antiepileptika verabreicht haben.
Ein psychiatrisches Gutachten attestierte der Frau eine nicht allzu häufige psychische Störung mit dem Namen Münchhausen-by-proxy-Syndrom. Betroffene täuschen dabei bei Drittpersonen Krankheiten vor oder verursachen sie sogar, um Aufmerksamkeit zu bekommen.
Kaum Beweise
Die Angeklagte hat diese Diagnose sowie die ihr zur Last gelegten Vorwürfe stets vehement bestritten. Das Regionalgericht in Burgdorf hatte keine einfache Aufgabe, denn handfeste Beweise gab es kaum, nur Indizien.
In der Gesamtschau passe das Verhalten der Frau sehr gut zur gestellten Diagnose, sagte der Gerichtspräsident am Freitag bei der Bekanntgabe des Urteils. Im konkreten Einzelfall könnten aber letzte Zweifel an der Täterschaft nicht ganz ausgeräumt werden.
Der Freispruch vom Vorwurf der versuchten, eventualvorsätzlichen Tötung erfolgte daher mangels Beweisen. Dass die Frau am Münchhausen-by-Proxy-Syndrom leidet, sah das Gericht jedoch als erwiesen an. Daher müsse die Angeklagte sich in einer ambulanten Therapie ihrer Störung stellen lernen.
Ohne Behandlung besteht aus Sicht des Gerichts eine gewisse Rückfallgefahr, auch wenn mittlerweile mehr als sieben Jahre keine Vorfälle mehr aktenkundig geworden sind.
Mit diesem Freispruch war der schwerwiegendste Vorwurf der Anklage vom Tisch. Die Frau nahm das Urteil ohne grössere Regungen zur Kenntnis.
Einen handfesten Beweis hatte das Gericht hingegen bei der Frage nach der Abgabe der hochdosierten Beruhigungs- und Krampflösemittel in der Hand. Entsprechende Stoffe seien bei dem Kind in Haar- und Blutproben gefunden worden, betonte der Gerichtspräsident.
Auch beim Schwesterchen seien Proben positiv ausgefallen. Dass die Kinder die Medikamente immer wieder selbst versehentlich eingenommen hätten, hielt das Gericht nicht für plausibel. Vielmehr habe die Mutter, eine ausgebildete Krankenpflegerin, Zugang zu solchen Medikamenten.
Das Gericht sprach die Frau darum der einfachen Körperverletzung und der Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder schuldig.
Eine «Hexenjagd»
Die Staatsanwaltschaft hatte für die Frau einen Schuldspruch und eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verlangt. Aus ihrer Sicht hätten die Indizien für eine Verurteilung gereicht. Die Frau verdränge ihre Taten einfach, weil sie nicht in das Bild einer perfekten Mutter passten, betonte die Staatsanwältin.
Sie verwies auch auf den Umstand, dass es dem Kind gesundheitlich rasch besser ging, als es vorübergehend fremdplatziert wurde.
Ganz anders die Verteidigerin: Sie sprach von einer Hexenjagd der Behörden auf ihre Mandantin. Alles was die Mutter getan oder gesagt habe, habe man bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gegen sie verwendet. Sie forderte einen Freispruch.
Lange Krankengeschichte
Das 2011 geborene Mädchen hatte in seinen ersten drei Lebensjahren eine umfangreiche Krankengeschichte. Über zwanzig Mal sind Arzt- und Spitalbesuche dokumentiert. Ihre Tochter habe an Krampfanfällen gelitten, sagte die Mutter. Das habe sie den Ärzten so weitergegeben.
Zunächst bestand der Verdacht auf eine Epilepsie. Entsprechende Untersuchungen konnten dies aber nicht bestätigen. Auch an anderen Krankheiten litt das Mädchen nicht. Weil die Befunde der Ärzte nicht so recht zu den Schilderungen der Mutter passen wollten, wurde die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eingeschaltet. Es kam zur Anzeige.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch an die nächsthöhere Instanz weitergezogen werden.