Das Regionalgericht Biel hat am Freitag ein Ehepaar wegen Sozialhilfebetrugs zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Insgesamt bezogen die beiden Mazedonier über mehrere Jahre rund eine Viertelmillion Franken zu Unrecht.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden die Bieler Sozialbehörden arglistig getäuscht und Einkommen verschwiegen hatten. Den heute 56-jährigen Mann verurteilte das erstinstanzliche Gericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, seine 53-jährige Frau zu einer ebensolchen von 15 Monaten.
Als das Paar 2005 um Sozialhilfe nachsuchte, machten die Ehegatten keine falschen Angaben, kam das Gericht zum Schluss. Doch in der Folge verschwiegen sie die Einkünfte aus temporären Anstellungen, die der Mann erzielte.
Diese Einkünfte versteuerten die Ehegatten ganz normal und auch die Regionale Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) wusste davon, nicht aber die Sozialbehörden. Diesen Umstand warf die Verteidigung in die Waagschale.
Die damals "chaotischen Zustände" bei den Bieler Sozialdiensten hätten zu Missverständnissen geführt. Ihre Mandanten seien nicht eng genug betreut worden.
Die beiden hätten nicht verstanden, dass sie auch die Einkünfte aus Temporäranstellung den Sozialdiensten hätten melden müssen. Es sei unbegreiflich, warum die Sozialdienste nie einen Blick in die Steuererklärung des Paars geworfen hätten.
Aus dem Schussfeld genommen
Gerichtspräsidentin Sonja Koch hingegen nahm die Sozialdienste in ihrer Urteilsbegründung aus dem Schussfeld. Die Behörden hätten die beiden Sozialhilfebezüger regelmässig zu Besprechungen aufgeboten und mit ihnen Budgets erstellt und Vereinbarungen unterzeichnet. Auch Bankauszüge und andere Dokumente wurden von den Sozialdiensten einverlangt. Das Paar kam diesen Aufforderungen jeweils nach.
Die Behörden hätten daher annehmen dürfen, dass die beiden kooperierten, kam das Gericht zum Schluss. Das arglistige Verhalten der beiden sei nicht so einfach zu überprüfen gewesen, wie dies aus heutiger Sicht scheinen möge.
Das Gericht kam weiter zum Schluss, dass beide Ehepartner genügend gut Deutsch konnten, um zu verstehen, dass sie jedes Einkommen dem Sozialdienst hätten melden müssen.
Der Ehemann habe ausserdem immer wieder Bemühungen vorgetäuscht, eine Stelle zu finden. Dabei hatte er einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Wagenreiniger für die SBB. Auch dies führte das Gericht als Beweis für die Arglist des Paares ins Feld.
Die Ehegatten selber äusserte sich vor Gericht nicht zu den ihnen zur Last gelegten Vorwürfen.
Lohn kräftig aufgebessert
Das Ehepaar mit drei Kindern bezog laut Anklage rund eine Viertelmillion Franken Sozialhilfe zu Unrecht. Der Familie bescherte dies ein zusätzliches unrechtmässiges Einkommen von rund 4100 Franken pro Monat. Damit wurde das Einkommen aus harter Arbeit praktisch verdoppelt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Ehegatten sich bereichern wollten.
Etwas strafmildernd wirkte sich aus, dass das ansonsten unbescholtene Paar das zu Unrecht bezogene Geld nun in kleinen, monatlichen Raten abstottert. Ebenfalls einen kleinen Strafrabatt gab es für die lange Dauer des Verfahrens seit 2013.
Insgesamt lag das Regionalgericht aber recht nahe an den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte nämlich für den Mann eine bedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten, für die Frau eine von 18 Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Das erstinstanzliche Urteil kann ans Obergericht weitergezogen werden.
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