Öffentlicher Verkehr Gratis-ÖV-Initianten blitzen vor Berner Statthalterin ab

zc, sda

29.7.2022 - 11:11

Der öffentliche Verkehr in Bern soll gratis werden, fordert eine Initiative, deren Gültigkeit juristisch umstritten ist. Dass YB-Spieler den Fahrgästen Truffes verteilen wie hier Miralem Sulejmani im Jahr 2019, bleibt allerdings eine Ausnahme. (Archivbild)
Der öffentliche Verkehr in Bern soll gratis werden, fordert eine Initiative, deren Gültigkeit juristisch umstritten ist. Dass YB-Spieler den Fahrgästen Truffes verteilen wie hier Miralem Sulejmani im Jahr 2019, bleibt allerdings eine Ausnahme. (Archivbild)
Keystone

Juristischer Etappensieg für die Stadt Bern: Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen hat die Beschwerde gegen die Ungültigerklärung der Gratis-ÖV-Initiative abgewiesen. Das teilte sie am Freitag mit.

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Die Berner Stadtregierung hatte das Volksbegehren im Januar für ungültig erklärt. Die Initiative sei nicht vereinbar mit dem Grundsatz, wonach die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die Nutzerinnen und Nutzer gedeckt werden müssten.

Anders sieht es das Initiativkomitee. Die entsprechende Bestimmung in der Verfassung beziehe sich auf die nationale und regionale Bahninfrastruktur. Sie sage nichts aus zur Preisgestaltung im lokalen öffentlichen Verkehr.

Die Regierungsstatthalterin kam dagegen zum Schluss, dass sich der im Verfassungsartikel verwendete Begriff auch auf die kommunalen öffentlichen Verkehrsmittel beziehe. Dabei stützte sie sich nach eigenen Angaben auch auf ein Rechtsgutachten, das Professor Felix Uhlmann Anfang Februar für das Bundesamt für Verkehr verfasst hatte.

Eingereicht worden war das Volksbegehren von der Partei der Arbeit (PdA) und der Kommunistischen Jugend. Sie fordern, dass der öffentliche, nicht touristische Verkehr in der Stadt Bern für alle Benutzerinnen und Benutzer künftig kostenlos sein soll.

Vielenorts ein Thema

In der Stadt Zürich war eine ähnlich lautende Initiative von den Urhebern zurückgezogen worden, nachdem die Exekutive dem Parlament die Ungültigkeitserklärung beantragt hatte.

Im Kanton Freiburg hatte der Grosse Rat eine entsprechende Volksinitiative im Mai für ungültig erklärt. Volksbegehren desselben Inhalts geben zurzeit auch in den Kantonen Neuenburg, Waadt und Genf zu reden.