Grosser Rat BE Grundstückverkäufe bleiben Sache des Regierungsrat

hn, sda

12.4.2022 - 14:17

Im Berner Rathaus (Bildmitte neben der französischen Kirche) wird im Sommer über das revidierte Finanzhaushaltsgesetz debattiert.
Im Berner Rathaus (Bildmitte neben der französischen Kirche) wird im Sommer über das revidierte Finanzhaushaltsgesetz debattiert.
Keystone

Über Grundstückverkäufe soll auch weiterhin in abschliessender Kompetenz der Regierungsrat befinden. Zu diesem Schluss kommt die Finanzkommission. Sie hat im Auftrag des Grossen Rates geprüft, ob eine andere Regelung möglich wäre.

hn, sda

Konkret stand der Vorschlag im Raum, dass bei einem Verkaufspreis von mehr als einer Million Franken das Parlament, also der bernische Grosse Rat, zuständig sein soll. Eine ähnliche Regelung kennen auch bernische Gemeinden.

Die Abklärungen der Finanzkommission ergaben nun aber, dass die Kantonsverfassung explizit regelt, dass der Regierungsrat abschliessend über Grundstückverkäufe beschliesst. Das geht aus einer Mitteilung der Kommission vom Dienstag hervor.

Diese offene Frage prüfte die Kommission im Hinblick auf die zweite Lesung des totalrevidierten Finanzhaushaltsgesetzes. Die Debatte ist für die kommende Sommersession geplant. Die Finanzkommission empfiehlt einstimmig ein Ja zur Gesetzesvorlage.

Eine Minderheit der Finanzkommission möchte in der zweiten Lesung einen Passus im Gesetz verankern, wonach der Regierungsrat dem Grossen Rat einmal pro Jahr Bericht erstattet über seine Aufsicht über kantonale Beteiligungen. Ein Mehrheit findet, dass eine solche Berichterstattung keinen Mehrwert bringt.